Nachfolgeregelung

Den meisten Unternehmern stellt sich früher oder später die Frage nach einem adäquaten Nachfolger, der die Unternehmensnachfolge antritt und den Betrieb weiterführt, wenn sich der Senior aus dem Geschäft zurückziehen möchte, nicht mehr länger tätig sein kann oder verstirbt. Damit das Unternehmen nicht plötzlich führungslos ist und im Zuge dessen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, sollten Unternehmer diesbezüglich unbedingt für den Generationswechsel vorsorgen. Folglich empfiehlt es sich, schon frühzeitig über die Nachfolgeregelung nachzudenken, selbst wenn diese in weiter Ferne scheint. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, dass der Tod des Unternehmers das Ende des Unternehmens bedeutet.Viele Firmeninhaber fragen sich: Muss oder soll ich als Inhaber einer Unternehmung ein Testament erstellen?

Der Begriff Nachfolgeregelung sollte Unternehmern daher unbedingt bekannt sein, denn wer Verantwortung für ein Unternehmen trägt, sollte auch für dessen Zukunft vorsorgen und den Fortbestand des Betriebs durch eine rechtzeitige Festlegung der Unternehmensnachfolge möglichst sichern. Im Zuge dessen gilt es den Betriebsübergang im Familienunternehmen oder einer anderen Firmenform zu klären, wobei diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten bestehen. Ziel einer solchen Nachfolgeregelung ist es aber immer, die Leitung des Unternehmens auf eine andere Person zu übertragen, die dann die Nachfolge antritt und dieser Aufgabe gewachsen ist.

Formen der Nachfolgeregelung

Wenn es um die Übergabe eines Unternehmens geht, bestehen verschiedene Möglichkeiten, sodass die Unternehmensnachfolge individuell erfolgen kann und somit den Vorstellungen des bisherigen Unternehmers entspricht. In den meisten Fällen stellt sich jedoch zunächst die Frage, ob eine externe Nachfolgeregelung stattfinden soll oder stattdessen eine familieninterne Lösung gesucht wird. Sofern ein Familienmitglied vorhanden ist, dass die Nachfolge gerne antreten möchte und zudem über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, erweist sich dies als optimale Lösung. Auf diese Art und Weise bleibt das Unternehmen in der Familie und wird wie zuvor weitergeführt. Im Falle einer familieninternen Lösung findet durch die Nachfolgeregelung lediglich ein Generationswechsel auf Führungsebene statt. Damit dieser reibungslos ablaufen kann, sollte man die Unternehmensnachfolge rechtzeitig vorbereiten und den betreffenden Nachfolger frühzeitig in das Unternehmen einbinden.

Unabhängig davon, ob die Nachfolgeregelung innerhalb der Familie oder extern gelöst wird, existieren diesbezüglich verschiedene Formen. So kann das Unternehmen per Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Leistungen an den Nachfolger verkauft werden. Darüber hinaus kann die Unternehmensnachfolge ebenfalls im Zuge einer schrittweisen Übertragung durch die Gründung einer speziellen Gesellschaft abgewickelt werden. Zusätzlich kann der Unternehmer die Nachfolgeregelung ebenfalls im Rahmen einer Schenkung, Familienstiftung, durch die vorweggenommene Erbfolge oder durch ein Unternehmentstestament durchsetzen.

Für welche Variante man sich auch entscheidet, ist eine frühzeitige Nachfolgeregelung stets die beste Lösung und gehört unbedingt in die Nachlassplanung. Der Unternehmer muss sich selbstverständlich nicht zwingend um einen Nachfolger kümmern, sodass die Nachfolge erst nach seinem Tod durch das Erbrecht geregelt wird. Dies ist aber in keinster Weise zu empfehlen, denn so entsteht leicht Chaos, das das Unternehmen mitunter in Schwierigkeiten bringt. Außerdem kann der Erblasser so nicht sicher sein, dass das Unternehmen in seinem Sinne weitergeführt wird.Aus diesem Grunde empfiehlt es sich auch eine Testamentsvollstreckung bei Unternehmensnachfolgen anzuordnen, damit nach dem Ableben des Firmengründers oder -leiters alles in geordneten Bahnen weiterläuft. Zudem muss wohlbedacht sein, dass auch die Erbschaftssteuer Einfluss auf den Fortbestand des Unternehmens haben kann.

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