Testamentsvollstreckung bei Unternehmensnachfolgen

Nur eine sichere Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sorgt dafür, dass Streit unter Erben vermieden werden kann. Dies sollte bereits zu Lebzeiten erfolgen. Die Nachlassabwicklung mit Testamentsvollstrecker ist umso wichtiger, wenn es sich speziell um Vermächtnisse und komplizierte Nachlässe handelt. Da der Kreis der Vermächtnis-Nehmer fast immer auf die Akzeptanz der Erben angewiesen ist, ist vielfach das Beschreiten des Klageweges vorprogrammiert.

Dies alles kann durch einen vertrauenswürdigen Testamentsvollstrecker abgemildert werden. Testamentsvollstrecker schützen auf diese Weise den Nachlass vor allem gegen unprofessionellen Verbrauch. Zudem sichern sie die Umsetzung bspw. bei einer fehlenden oder lediglich eingeschränkten Geschäftsfähigkeit oder gar vor dem Zugriff nicht berechtigter Erben. Eine professionelle Testamentsvollstreckung wird im Sinne des verstorbenen Erblassers ausgeführt und dies wird auch gegen die Interessen der Erben durchgesetzt.

Unternehmensnachfolgen sicherstellen

Dies gilt umso mehr für Unternehmen, die ihre Nachfolge in einem Unternehmenstestament sicherstellen möchten. Denn vielfach verfügen die dafür vorgesehenen Nachfolger altersbedingt noch gar nicht über die erforderliche Geschäftsfähigkeit. Doch gerade die rechtzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge stellt für mittelständische Unternehmen ein Thema von existentieller Bedeutung dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei personalisierten Familienbetrieben. Denn hier muss einerseits der Fortbestand des unternehmerischen Lebenswerkes gesichert werden, andererseits aber muss auch der Nachfolger die Gelegenheit haben, seine Zukunft nicht nur selbständig, sondern auch unbelastet vom Vorgänger zu gestalten. So muss eine Nachfolge im Unternehmen nicht nur „unter Lebenden“ gestaltet werden sie muss überlagern auch die erbrechtliche Unternehmensnachfolge mit einbeziehen. Da sich diese beiden Modelle keinesfalls trennen lassen, sorgt eine Testamentsvollstreckung entsprechend, dass die jeweiligen individuellen Betrachtungen weder isoliert voneinander erfolgen noch mit erheblichen Mängeln behaftet sind. Er steht dem Unternehmen auch für den Fall bei, dass es zu einem plötzlichen und unvorhersehbaren Versterben des Unternehmers kommt und sorgt auf diese Weise, dass entsprechend ausreichend durchdachte Regelungen getroffen werden. Dies beginnt dabei, umfangreiche und wirtschaftliche sowie steuerliche und rechtliche Fragen zu prüfen und zu erörtern. Daher kann nur angeraten werden, sich rechtzeitig um qualifizierte Berater der verschiedenen Disziplinen zu bedienen.

Dies gilt auch für die Frage des richtigen Nachfolgers, denn vielfach finden die Veränderungen des Lebens ihren Niederschlag in den erforderlichen notariellen Verträgen. Keinesfalls dürfen dem Unternehmen so genannte Regelungen eines Absolutheitsanspruches aufgebürdet werden, denn ein solcher wird dem tatsächlichen Leben fast nie gerecht werden. Deshalb sind statt starrer und endgültiger Regelungen immer nur Regelungen zu treffen, die auch stets veränderungsfähig sind. Diese können nicht nur durch einen Testamentsvollstrecker festgelegt, sondern auch entsprechend genutzt werden. Denn jede Unternehmenssituation ist individuell zu betrachten und auch ebenso individuell zu gestalten. Jegliche Standardisierungen sorgen für eine Schädigung innerhalb der Unternehmung. Und in diesem Zusammenhang ist dafür zu sorgen, dass sich das Unternehmen keinen Konflikten bezüglich erbrechtlicher Stellungen und vertrags- bzw. gesellschaftsrechtlichen Regelungen unterwirft. Vielmehr ist für eine langfristige Sicherung des Unternehmens zu sorgen.

Sind aber unter den Erben Minderjährige beteiligt, dann sind die Handlungsfähigkeit des Nachlasses und somit auch die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens nicht mehr gegeben. Hier kann ein Ergänzungspfleger beim zuständigen Amtsgericht zusammen mit einem Testamentsvollstrecker für eine konfliktfreie Auseinandersetzung zwischen den Erben beitragen.

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