Erbengemeinschaft im Schiedsverfahren

Verstirbt ein geliebter Mensch, hinterlässt dieser für gewöhnlich eine große Lücke bei seinen Hinterbliebenen. Darüber hinaus hinterlässt der Verstorbene aber auch sein gesamtes Vermögen, das er sich mitunter sein Leben lang hart erarbeitet hat. Das Hab und Gut des verstorbenen Erblassers geht nun an dessen Erben über. Als juristische Basis hierfür dient entweder die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge. Unter der gewillkürten Erbfolge versteht man die selbstbestimmte Erbfolge des Erblassers.

Ein Erblasser hinterlässt zumeist mehrere Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden bis zur Auflösung. Die Verteilung des Nachlasses geht jedoch mit einem gewissen Konfliktpotential einher und ist nicht selten Grund für gravierende Streitigkeiten innerhalb der Familie. Innerhalb der Erbengemeinschaft herrscht häufig Uneinigkeit darüber, wer in welcher Form am Nachlass beteiligt werden soll. Die jeweilige Erbfolge gibt zwar grundsätzlich Auskunft hierüber, doch die Details müssen die Miterben einer Erbengemeinschaft für gewöhnlich selbständig untereinander klären.

Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft

In der Praxis erweist sich dies aber oftmals als nicht so leicht, sodass nicht selten erhebliche Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft entstehen, die mitunter die gesamte Familie entzweien. Wollen mehrere Erben Ansprüche an einem bestimmten Nachlassgegenstand machen, ist dies oft der Fall. Auch eine Immobilie kann für Erbstreitigkeiten ausschlaggebend sein. Wenn beispielsweise mehrere Erben das betreffende Haus selbst nutzen wollen und andere Miterben gleichzeitig einen Verkauf des Objekts anstreben, kommt es in vielen Fällen zu massiven Streitigkeiten.

Insbesondere wenn der Erblasser keine exakten Anweisungen hinterlassen hat und vielleicht sogar gänzlich auf eine Verfügung von Todes wegen verzichtet hat, ist enormes Konfliktpotential gegeben. Jeder Erbe glaubt, den Willen des Erblassers zu kennen, ohne dass diesbezüglich genaue Angaben existieren. Konflikte sind demnach ohne ein hinterlegtes Testament geradezu vorprogrammiert. Aus diesem Grund sollten künftige Erblasser schon frühzeitig vorsorgen und eine eindeutige, letztwillige Verfügung erstellen. Darüber hinaus ist es ratsam, das Gespräch mit den Mitgliedern der späteren Erbengemeinschaft zu suchen. So kann man etwaige Unklarheiten bereits im Vorfeld klären und die Erben gleichzeitig vorbereiten, wodurch das Konfliktpotential auf ein Minimum reduziert wird.

Schiedsverfahren zur Schlichtung von Streitigkeiten unter den Miterben

Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu erheblichen Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, bei denen eine friedliche Lösung nicht möglich erscheint. Zur Klärung solcher Konflikte ist dann häufig Hilfe von außen erforderlich. Bevor es jedoch zu einem nervenaufreibenden und kostspieligen Gerichtsverfahren kommt, sollten Erben ein Schiedsverfahren anstreben. Im Zuge dessen befasst sich eine unabhängige Schiedsstelle mit der jeweiligen Problematik und vermittelt zwischen den zerstrittenen Parteien. Dies ermöglicht den Beteiligten oftmals einen objektiveren Blick auf die gesamte Angelegenheit. Mithilfe der Schiedsstelle wird dann eine Lösung erarbeitet, die für alle vertretbar ist, sodass die Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft mit etwas gutem Willen bei allen Beteiligten beigelegt werden könnten.

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