Montag, 21. Mai 2012
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Wozu brauche ich einen Erbschein?

Wenn der Erbe nach dem Ableben des Erblassers Kontenguthaben nutzen will, muss er der Bank Nachweise vorlegen. Selbst Informationen zum Konto oder über die Guthaben bekommt man nicht ohne einen Erbschein oder einen anderen gültigen Nachweis. 

Den Erbschein muss der Erbe beantragen und er ist gebührenpflichtig. Die Kostenordnung (§§ 2353-2370 BGB) sieht für die Erteilung des Erbscheins den Vermögenswert als Richtwert vor. Die Gebühren werden vom Nachlassgericht festgesetzt. Falls eine  eidesstattliche Versicherung notwendig wird, wird dies auch nach der Gebührenordnung festgelegt.  

 

Welche Angaben stehen in einem Erbschein?

Der Erbschein trägt den Namen des Erblassers und den Zeitpunkt wann er verstarb. Der/Die Erben sind detailliert aufgelistet mit Angabe des zustehenden Erbteils. Der Erbteil ist in Form von Quoten angegeben. Falls der Erblasser dem Erben Auflagen gemacht hat, sind diese Einschränkungen ebenfalls aufgeführt.

 

Wann muss ich den Erbschein vorlegen?

Falls Immobilien vererbt wurden verlangen der Notar und auch das Grundbuchamt zur Umschreibung des Grundbuches den Erbschein. Banken, Versicherungen usw. fordern ihn als Nachweis der Legitimation der Erbberechtigung.

 

Wie und wo erhalte ich einen Erbschein?

Das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) nimmt Ihren Antrag entweder in einem  Protokoll oder schriftlich entgegen. Den Erbscheinsantrag können Sie auch bei einem Notariat aufnehmen lassen. Legen Sie ein Testament, Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis oder Personenstandsurkunden vor. Das Gericht benötigt hieb- und stichfeste Unterlagen, damit es den Erbschein erteilen kann.

Anträge zur Erstellung eines Erbscheines im Ausland bedarf einiger Sachkenntnis hierbei ist es ratsam, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

 

Was mache ich im Fall einer Ablehnung?

Ein Erbschein wird nur dann erteilt vom Gericht wenn dieses sich von den  grundlegenden Tatsachen überzeugt hat. Die Behörde wird zur Feststellung alles Notwendige veranlassen und auch selbst Beweise aufnehmen. Nach eingehender Überprüfung erhalten Sie Ihren Erbschein oder eine Ablehnung.

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, so können Sie widersprechen, hierüber entscheidet in Folge ein zuständiges Landgericht. Die nächste Instanz wäre dann das Oberlandesgericht.

 

Was geschieht, wenn ein bereits ausgestellter Erbschein unrichtig war?

Falls aus verschiedenen Gründen der bereits erteilte Erbschein nicht richtig war, wird das Nachlassgericht ihn zurückfordern und einziehen. Wenn dieser amtlich eingezogen wird ist ein Erbschein ungültig. Das Nachlassgericht ist jederzeit berechtigt, auch die Richtigkeit von ausgestellten Erbscheinen zu überprüfen. Der Erbschein kann aus dem Grund der  „Unrichtigkeit“ jederzeit zurückgenommen werden.

 

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