Welche Möglichkeiten habe ich ein Testament zu verfassen?
Es gibt hauptsächlich zwei Möglichkeiten, sein Testament zu verfassen und außerdem im Notfall noch das Nottestament.
Das hand- oder privatschriftliche Testament
Die preiswerteste Lösung besteht darin, den Text eigenhändig zu schreiben. Das privatschriftliche Testament ist jedoch nur dann gültig, wenn es vollständig von Ihnen mit der Hand verfasst und eigenhändig unterschrieben wurde. Zudem gibt es hier auch noch zwei Möglichkeiten, entweder ein einzelner Erblasser verfasst ein Testament oder Ehe- oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches.
Das privatschriftliche Einzeltestament
Das Einzeltestament kommt am häufigsten vor jedoch für folgende Personen nicht in Betracht:
- Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
- Menschen, die nicht fähig sind, zu lesen. Hierin sind nicht nur lese- und schreibunkundige Menschen einbezogen, sondern auch alle, die eine so enorm niedrige Sehkraft haben, dass Dokumente nicht mehr erkannt werden.
Diese Personen sollten bei Bedarf ein notarielles Testament aufsetzen lassen.
Hinweis: Für alle Verfasser eines eigenhändigen Testaments wäre es ratsam, das Testament gut aufzubewahren, eventuell auch in amtliche Verwahrung, damit es nicht verloren geht.
Das gemeinschaftliche Testament
Diese Testamentsform steht nur Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern offen. Einer von Beiden kann das Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben, während der Partner handschriftlich die Übereinstimmung mit den Regelungen erklärt und schlussendlich auch unterschreibt. Zum Artikel gemeinschaftliches Testament »
Das öffentliche oder notarielle Testament
Der Erblasser bekommt beim notariellen Testament nicht nur die juristischen Begriffe des Erbrechts sauber übersetzt sondern er wird über seine Vorstellungen befragt und zur Formulierung beraten. Der Notar setzt das Dokument in eine juristisch einwandfreie Form und durch seine große Erfahrung wird dies in jedem Fall gut gelingen, dies ist ein Schwachpunkt beim privatschriftlichen Testament. Öffentliches- oder Notarielles Testament »
Im Regelfall wird der Notar das beurkundete Testament in amtliche Verwahrung nehmen. Das notarielle Testament erspart in der Regel den Erbschein, dessen Ausstellung für den Erben ebenfalls mit Kosten verbunden ist.
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