Wer bezahlt den Bestatter?

Ist ein Angehöriger verstorben, rücken finanzielle Aspekte üblicherweise erst einmal in den Hintergrund, schließlich muss man den Verlust eines geliebten Menschen verkraften. Die Hinterbliebenen befinden sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und sind von Trauer erfüllt. Dies ist absolut nachvollziehbar und verständlich, denn der Tod hat einen Angehörigen mitten aus dem Leben gerissen und die Hinterbliebenen müssen nun damit zurechtkommen, dass sie den Verstorbenen für immer verloren haben. Gleichzeitig stehen aber auch einige bürokratische und organisatorische Dinge und Formalitäten im Todesfall an, weshalb man einen klaren Verstand behalten und sich um einige Sachen kümmern muss. Hierzu gehört unter anderem natürlich die Bestattung des Verstorbenen. Unsere Checkliste kann bei diesen Erledigungen eine wertvolle Unterstützung bieten.

Übernahme der Bestattungskosten

In diesem Zusammenhang dürfen natürlich auch die Kosten für die Bestattung nicht außer Acht gelassen werden. Das Grab, der Sarg oder Urnen Preise, die Leistungen des Bestatters, Friedhofsgebühren, sowie viele weitere Gebühren sorgen dafür, dass die Kosten für eine Bestattung mehr oder weniger hoch ausfallen. Dem Verstorbenen sei natürlich eine angemessene und ansprechende Beisetzung vergönnt, aber gleichzeitig muss die Bestattung auch bezahlt werden. Aus diesem Grund stellt sich hierbei regelmäßig die Frage, wer den Bestatter bezahlt und wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist. Zudem muss auch geklärt erden wer die Grabpflege übernimmt.

In der Regel sind die Hinterbliebenen zunächst recht unsicher, was die Übernahme der Bestattungskosten angeht. Für den Bestatter ist es aber natürlich wichtig, dass seine Leistungen bezahlt werden, so dass die Frage, wer den Bestatter bezahlt, bei Beauftragung eines Bestattungsunternehmens geklärt sein sollte. Das Totenfürsorgerecht sieht im Allgemeinen vor, dass die Regelung der Bestattung im Rahmen der Bestattungspflicht und auch der Kauf eines Grabes Aufgabe des Verstorbenen ist. Folglich sollte man sich zu Lebzeiten um seine Beisetzung kümmern, die Finanzierung sicherstellen und im Idealfall einen sogenannten Bestattungsvertrag mit einem Beerdigungsinstitut abschließen. Auf diese Art und Weise kann man alles den eigenen Wünschen entsprechend regeln und seinen Angehörigen diese Last nehmen.

Vorsorge treffen für die Bestattungskosten

In den meisten Fällen wurde aber keine solche Vorsorge für das Alter und die Bestattung getroffen, so dass es den Hinterbliebenen obliegt, die Bestattung zu organisieren und zu finanzieren. Dabei handelt es sich um die Bestattungspflicht, die die nächsten Angehörigen des Verstorbenen betrifft. Für gewöhnlich handelt es sich bei der bestattungspflichtigen Person um den überlebenden Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner oder die Kinder des Verstorbenen. Aus § 1968 BGB geht hervor, dass die Erben des Verstorbenen für die Kosten der Beerdigung aufkommen und somit den Bestatter bezahlen müssen. 

Bei bedürftigen Angehörigen wird die Kostenübernahme durch das Sozialamt vorgestreckt und später aus der Erbmasse, so denn eine vorhanden ist, wieder an den Staat zurückgeführt. Gleichzeitig ist der Bestattungsvertrag ausschlaggebend, weshalb der Auftraggeber der Beisetzung dem Bestatter gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist. Folglich haftet der Auftraggeber der Bestattung für die hieraus resultierenden Kosten und kann in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zivilrechtlich belangt werden.

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