Was ist ein Behindertentestament?

Eltern behinderter Kinder haben im Alltag oftmals mit ganz besonderen Problemen zu kämpfen und stehen im alltäglichen Leben mitunter enormen Herausforderungen gegenüber. Eine intensive Betreuung und bestmögliche Förderung des Nachwuchses ist für Eltern in der Regel eine Selbstverständlichkeit, doch bei behinderten Kindern nimmt der Aufwand auch bei fortschreitendem Alter häufig nur minimal oder überhaupt nicht ab. Abhängig von der Schwere und Art der Behinderung ist das Kind ein Leben lang auf intensive Betreuung und Hilfe angewiesen.

Viele Eltern behinderter Kinder übernehmen die Pflege selbst und umsorgen ihre Kinder nach Kräften. Ist dies nicht möglich, muss eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung erfolgen. Unabhängig davon, wie die Pflege und Betreuung sichergestellt wird, hat diese für die Eltern stets oberste Priorität. Anders als üblich werden die Kinder nicht im Laufe der Zeit selbständig und können eines Tages auf eigenen Beinen stehen. Stattdessen ist ein behindertes Kind ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen, sodass diese auch nach dem Tod der Eltern erforderlich ist.

Das Behindertentestament als Vorsorge

Eltern eines behinderten Kindes sollten sich daher frühzeitig Gedanken über die Versorgung und Absicherung ihres Nachwuchses machen. Ein sogenanntes Behindertentestament erweist sich hier oftmals als ideale Lösung, denn diese spezielle Testamentsform ist auf die Besonderheiten behinderter Erben zugeschnitten. Hierin können die Eltern festlegen, wie ihr behindertes Kind untergebracht werden soll und zudem natürlich auch ihr Vermögen an den Nachwuchs vererben.

Die Testamentsvollstreckung für den behinderten Verwandten

Im Rahmen eines Behindertentestaments kann man einen Dauertestamentsvollstrecker benennen, der sich dann nach dem Ableben der Eltern um die Fürsorge für das behinderte Kind kümmert. Zudem sorgt dieser Testamentsvollstrecker auch dafür, dass der Behinderte Zuwendungen aus seinem Erbe erhält. Die Anordnung einer Dauervollstreckung, deren Vorgaben stehen im § 2209 des BGB, entlastet den behinderten Erben.

Vor- und Nacherbschaft für Behinderte

Bei der Errichtung eines Behindertentestaments erweist sich eine Vor- und Nacherbschaft oftmals als sehr sinnvoll. Da viele Menschen mit Behinderungen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und daher Sozialleistungen erhalten, könnten diese durch eine Erbschaft zum sogenannten Selbstzahler werden. Auf diese Art und Weise müssen die behinderten Kinder dann ihr Erbe für den Lebensunterhalt aufbrauchen. Dies lässt sich jedoch verhindern, indem das behinderte Kind lediglich als Vorerbe eingesetzt wird. Als Vorerbe hat das behinderte Kind nur äußerst beschränkten Zugriff auf das geerbte Vermögen, das so auch vor Zugriffen des Sozialhilfeträgers geschützt ist.

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