Behindertentestament
Eltern eines behinderten Kindes haben im Alltag häufig mit Schwierigkeiten zu kämpfen und opfern sich regelrecht auf, um ihrem Kind das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten. Da die Eltern jedoch in der Regel vor ihren Kindern versterben, stellt sich für gewöhnlich die Frage, wer die Versorgung des behinderten Kindes nach dem Tod der Eltern übernimmt. Die Betreuung und Versorgung eines behinderten Menschen erfordert neben viel Feingefühl und Geduld auch einiges an Zeit, schließlich ist je nach Schwere der Behinderung eine permanente Betreuung angezeigt. Aus diesem Grund sollte man dies keinesfalls dem Zufall überlassen und schon frühzeitig mit einem sogenannten Behindertentestament vorsorgen.
Bei einem Behindertentestament handelt es sich um eine spezielle Form der letztwilligen Verfügung, die Sonderregeln für das behinderte Kind enthält. Ein wichtiger Aspekt, der mithilfe eines solchen Dokuments geklärt werden soll, ist die weitere Betreuung des behinderten Kindes. Insbesondere falls dies zum Zeitpunkt des Todes der Eltern noch minderjährig ist, erweist sich ein Behindertentestament als sehr empfehlenswert. Existiert ein derartiges Testament nicht oder lässt die entscheidenden Fragen offen, muss in der Regel das zuständige Vormundschaftsgericht über den Verbleib des Kindes entscheiden, sofern kein sorgeberechtigter Partner mehr lebt.
Auf diese Art und Weise kann man die Wahl eines Vormundes selbst übernehmen und weiß sein Kind so im Falle eines Falles in guten Händen. Zudem erspart man seinen Hinterbliebenen mit einem aussagekräftigen Behindertentestament viele Unannehmlichkeiten, weil die gerichtliche Bestimmung eines Vormundes so wegfällt.
Darüber hinaus kann ein Behindertentestament ebenfalls finanzielle Fragen klären. Die Tatsache, dass viele behinderte Menschen auf Sozialleistungen angewiesen sind, da sie dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Einschränkungen nicht zur Verfügung stehen, sorgt im Falle einer Erbschaft häufig für Schwierigkeiten, die ein Behindertentestament jedoch bereits im Vorfeld verhindern kann.
Durch eine Erbschaft kommt es in vielen Fällen dazu, dass ein behinderter Mensch, der bislang Sozialleistungen erhalten hat, plötzlich zum Selbstzahler wird und so zumindest zeitweise keine finanzielle Unterstützung durch den Staat erhält. Dem kann man jedoch mit einem Behindertentestament vorbeugen, indem man sein behindertes Kind als Vorerben und eine weitere Person als Nacherben bestimmt. Dank dieser testamentarischen Anordnung zur Vorerbschaft werden dem Vorerben zwar Leistungen aus dem Nachlass gewährt, doch das Erbe darf weder gepfändet, noch bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt werden.