Vorbereitung zur Testamentsgestaltung
Die Errichtung des eigenen Testaments erweist sich in der Praxis häufig als mehr oder weniger nervenaufreibende Sache und verlangt künftigen Erblassern einiges ab. Zunächst einmal muss man gewissermaßen seine innersten Ängste überwinden und sich trotz etwaiger Hemmungen intensiv mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Allein der Gedanke daran, eines Tages zu sterben und seine Angehörigen zurücklassen zu müssen, lässt viele Menschen mehr oder weniger panisch werden, schließlich führt man sich so vor Augen, wie vergänglich das Leben ist. Nichtsdestotrotz ist eine Verdrängung nicht die richtige Lösung, denn der Tod gehört nun einmal zum Leben und trifft früher oder später jeden. Dasselbe kann für eine schwere Krankheit gelten und auch hierfür kann man Vorsorge treffen, indem man beizeiten eine Vollmacht erstellt.
Aus diesem Grund ist es praktisch immer empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Themen Tod und Vererben auseinanderzusetzen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und somit die Nachlassplanung selbst in die Hand zu nehmen. Vielen Menschen mag es zwar makaber erscheinen, den eigenen Tod vorzubereiten, doch genau genommen bereitet man lediglich die Nachlass – Verteilung vor und trifft Regelungen für den eigenen Tod. Auf diese Art und Weise verschafft man sich selbst Sicherheit und Gewissheit, während eine Verfügung von Todes wegen gleichzeitig eine deutliche Erleichterung für die Hinterbliebenen darstellt. So müssen sich die Angehörigen nicht den Kopf darüber zerbrechen, wie das Hab und Gut des verstorbenen Erblassers verteilt werden soll, schließlich hat dieser schon zu Lebzeiten darüber verfügt.
Testament vorbereiten
Ist der Entschluss erst einmal gefasst, ein Testament zu errichten, sollten sich vor allem juristische Laien der Vorbereitung widmen. Im Zuge dessen ist es zunächst empfehlenswert, sich mit dem gesetzlichen Erbrecht zu befassen und die entsprechenden Abschnitte im Bürgerlichen Gesetzbuch zum BGB Erbrecht genau zu studieren. Auf diese Art und Weise macht man sich mit der gesetzlichen Erbfolge vertraut und kann daraufhin die Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und den eigenen Vorstellungen besser erkennen.
Zu einer soliden Vorbereitung der Testamentsgestaltung gehört es darüber hinaus aber auch, sich mit den Formvorschriften für die einzelnen Verfügungen von Todes wegen zu befassen. Vor allem künftige Erblasser, die die Errichtung eines eigenhändigen Testaments planen und somit auf die kostenpflichtige Unterstützung eines Notars verzichten, müssen gut vorbereitet sein. In § 2247 BGB finden sich sämtliche Regelungen zum eigenhändigen Testament, so dass ein intensives Studium dieses Paragraphen für die Vorbereitung der Testamentsgestaltung dringend anzuraten ist. Im Zuge dessen erfahren Testatoren, was sie bei der Errichtung einer derartigen letztwilligen Verfügung beachten müssen.
Abgesehen vom Bürgerlichen Gesetzbuch geben unter anderem auch Ratgeber Auskunft zur richtigen Testamentsgestaltung und bemühen sich um eine auch für juristische Laien verständliche Ausdrucksweise. Geht es um die Errichtung des Testaments, kann man sich also ebenfalls mit entsprechender Fachliteratur adäquat vorbereiten. Empfehlen können wir an dieser Stelle auch rechtssichere Vorlagen, die zudem TÜV-gesprüfte Qualitätssiegel tragen.