Testament richtig formulieren

Juristische Laien tun sich in vielen Fällen recht schwer, den Inhalt juristischer Fachtexte zu verstehen und richtig zu deuten. Die Fachsprache der Rechtswissenschaften erschließt sich Nicht-Juristen oftmals nicht sofort, so dass Verständnisprobleme und Schwierigkeiten nahezu vorprogrammiert sind. Geht es dann darum, selbst ein rechtswirksames Dokument, wie zum Beispiel ein Testament zu verfassen, das auch vor den Augen erfahrener Juristen im Nachlassgericht bestehen kann, wird es mitunter recht schwierig. Nichtsdestotrotz ist das eigenhändige Testament eine gefragte Variante der Verfügung von Todes wegen und wird von vielen künftigen Erblassern genutzt. Hierbei stellen sich Testatoren aber regelmäßig die Frage, wie sie im Testament die richtige Formulierung wählen. 

Basiswissen im Erbrecht sollte man sich aneignen

Das deutsche Erbrecht hält eine Fülle von letztwilligen Verfügungen bereit, vom handschriftlichen Testament über öffentliche Testamente oder Erbverträge bis hin zu Nottestamenten. Zudem kann man unter ganz unterschiedlichen Zielsetzungen auch Verwandte enterben oder Dritte begünstigen. Das Berliner Testament beispielsweise versorgt den Ehepartner und „enterbt“ quasi für den ersten Erbfall die Kinder.

Im Idealfall verfügt man zumindest über ein gewisses Grundwissen im Bereich des Erbrechts heute oder holt sich fachmännische Unterstützung bei einem Juristen, um so eine adäquate Formulierung der Verfügung von Todes wegen sicherzustellen. Viele Menschen verzichten jedoch auf die Hilfe eines Anwalts oder Notars und wollen die Testamentserrichtung selbst in die Hand nehmen. Im Zuge dessen sollte man dem Formulieren besonders große Aufmerksamkeit schenken und auf eine unmissverständliche und eindeutige Wortwahl achten, damit die Verfügung von Todes wegen nicht falsch gedeutet werden kann. Wenn eine Testamentsauslegung notwendig wird kann man in vielen Fällen davon ausgehen, dass der Wille zwar gewissenhaft jedoch nicht unbedingt richtig umgesetzt wird.

Testaments-Vorlage als Formulierungshilfe

Künftige Erblasser, die beispielsweise aus Kostengründen, also um Anwalts- oder Notarkosten zu sparen, auf einen juristischen Beistand im Zuge der Testamentserrichtung verzichten, sollten sich zunächst intensiv mit den Formvorschriften für eigenhändige Testamente befassen. Je nach Höhe des Vermögens richtet sich der Notar bei seiner Kostennote nach der deutschen Kostenordnung für Notare.  Weiterhin ist es empfehlenswert, sich mit der richtigen Formulierung zu beschäftigen. Hierbei erweist es sich in der Regel als überaus hilfreich, sich mit Beispielen, Mustern und Vorlagen auseinanderzusetzen. Anhand dessen kann man sich einen Eindruck von üblichen Formulierungen und Ausdrucksweisen in Testamenten verschaffen und sich hieran orientieren.

Testaments-Vorlagen können ebenfalls eine große Formulierungshilfe sein und Anhaltspunkte bezüglich der Gestaltung des persönlichen Testaments liefern. Künftige Erblasser, die von solchen Hilfen Gebrauch machen, um ihr rechtskräftiges Testament handschriftlich zu formulieren, müssen sich natürlich vor Augen führen, dass es sich hierbei lediglich um unterstützende Maßnahmen handelt. Eine wortwörtliche Übernahme der Formulierungen ist nur wenig sinnvoll, denn bei der Errichtung eines Testaments geht es schließlich darum, seinen persönlichen Vorstellungen und Wünschen im Bezug auf die Nachlassverteilung Ausdruck zu verleihen. Wir empfehlen hierzu kostengünstige rechtssichere Vorlagen, die auf Herz und Nieren geprüft wurden und dem Erblasser eine hohe Rechtssicherheit geben.

Dennoch sollte man die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen und sich mit Testaments-Vorlagen beschäftigen, um auf diese Art und Weise einen Eindruck davon zu gewinnen, wie ein Testament sinnvollerweise formuliert wird. Gleichzeitig sollte man darauf achten, dass das Muster für das Testament aus einer verlässlichen Quelle stammt, weshalb wir im vorigen Absatz auf rechtssichere Vorlagen extra hingewiesen haben. Insbesondere bei Testaments-Vorlagen aus dem Internet gilt es dies nämlich unbedingt zu beachten, da man sich ansonsten an einer vermeintlichen und vielleicht irreführenden Formulierungshilfe orientiert, die überhaupt nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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