Testament bei Auslandsimmobilien beim Notar erstellen
Die Testamentserrichtung ist für viele Menschen ein recht schwieriges Unterfangen, da sie die Formvorschriften und entsprechenden Gesetze des Erbrechts peinlich genau einhalten müssen, ohne selbst tiefergehendes Fachwissen in diesem Bereich zu besitzen. Aufgrund dessen besteht in dieser Hinsicht oftmals eine große Unsicherheit, denn verstößt die Verfügung von Todes wegen gegen zentrale Regeln, kann diese unter Umständen unwirksam werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet. Erblasser, die ein Testament errichten, wollen aber genau dies verhindern und definieren aus diesem Grund im Rahmen ihres Testaments eine gewillkürte Erbfolge.
Damit bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung nichts schief geht und der Nachlass im Erbfall tatsächlich den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend verteilt wird, empfiehlt es sich, einen Experten zurate zu ziehen. Durch die Errichtung eines notariellen Testaments holt man sich fachmännische Hilfe und kann mit der Unterstützung des Notars ein rechtskräftiges Testament aufsetzen. Als studierter Jurist ist ein Notar die richtige Anlaufstelle für all diejenigen, die sich bei der Erstellung ihrer Verfügung von Todes wegen professionell unterstützen lassen möchten. Notare kennen die aktuelle Rechtslage genau und können ihre Klienten außerdem über die Auswirkungen einzelner Formulierungen informieren, sodass die Wünsche und Vorstellungen des Testators rechtskräftig zum Ausdruck gebracht werden können.
Internationales Testament beim Notar
Existiert ein internationales Element, ist es mit einem herkömmlichen Testament in der Regel nicht getan, weshalb die Errichtung eines entsprechenden Testaments empfohlen wird. Sofern alle betroffenen Staaten einen entsprechenden bilateralen Vertrag, wie zum Beispiel das Washingtoner Abkommen vom 26.10.1973 abgeschlossen haben, kann man auf diesem basierend ein internationales Testament errichten. Existiert jedoch kein solches Abkommen, müssen mitunter mehrere Testamente errichtet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Erbrecht ohnehin schon als recht komplex erweist und für Laien nahezu undurchschaubar ist, sollte man bei Auslandsimmobilien oder anderem Nachlass im Ausland unbedingt einen Notar konsultieren. Hierbei empfiehlt es sich, einen Notar aufzusuchen, der mit der Rechtslage der betreffenden Länder vertraut ist und sich intensiv mit dem internationalen Erbrecht auseinandersetzt. Im Internationalen Erbrecht versierte Anwälte und Notare können ein rechtssicheres Internationales Testament nach dem Washingtoner Abkommen erstellen.
Vor allem wenn es um Auslandsimmobilien geht, ist die Unterstützung eines erfahrenen Notars praktisch unverzichtbar. Dies zeigt sich, wenn man sich etwas näher mit dem Thema Erbrecht befasst. Während Immobilien in einigen Ländern dem Erbrecht des Landes unterliegen, in dem sie sich befinden, ist in anderen Staaten die Staatsangehörigkeit des verstorbenen Erblassers ausschlaggebend. Je nach Rechtslage kann auch der letzte Wohnort entscheidend sein. Auch hinsichtlich der Anerkennung von Verfügungen von Todes wegen bestehen teilweise massive Unterschiede, weshalb professioneller Rat absolut unverzichtbar ist.