Änderung des Testaments

Die Testierfreiheit ist ein wesentliches Element im deutschen Erbrecht heute und bildet in vielerlei Hinsicht dessen juristische Grundlage. So steht es jedem Bürger frei, auch über seinen Tod hinaus über sein Hab und Gut zu verfügen, indem er eine entsprechende Verfügung von Todes wegen hinterlässt. Auf diese Art und Weise kann man somit schon frühzeitig für seinen eigenen Tod vorsorgen und Maßnahmen ergreifen, damit das eigene Vermögen den richtigen Menschen zugutekommt. 

Mit der gesetzlichen Erbfolge hat der deutsche Gesetzgeber zwar ebenfalls umfassende Regelungen juristisch verankert, doch oftmals entsprechen diese nicht den persönlichen Vorstellungen und Wünschen des künftigen Erblassers. Bei einem Erbfall ohne Testament gelten nämlich automatisch die gesetzlichen Regelungen im BGB, doch dank der geltenden Testierfreiheit muss man sich dann nicht seinem Schicksal fügen und die gesetzliche Erbfolge hinnehmen, sondern kann die Nachlass-Verteilung selbst in die Hand nehmen und ein Testament verfassen.

Erbrecht-heute.de Tipp: Schauen Sie zur ersten Orientierung unser Muster und Vorlagen durch und erstellen Sie Ihren letzten Willen mit rechtssicheren Vorlagen. Da es sich bei einem Testament um ein verbindliches rechtsgültiges Dokument handelt, kann man hierbei sicher sein, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Zuge des Erbfalls auch Anwendung finden.

Testament und Erbvertrag zur Vorsorge

Eine Verfügung von Todes wegen, dies kann ein Testament oder ein Erbvertrag sein, verschafft dem künftigen Erblasser demnach eine hohe Sicherheit und ist folglich bestens für die Vorsorge der Generation 50plus geeignet. Damit dies auch tatsächlich gewährleistet ist, gilt es lediglich die juristischen Vorschriften zu beachten, denn nur ein rechtsgültiges Testament wird im Erbfall umgesetzt. Wer hierauf achtet und frühzeitig ein Testament errichtet, hat somit bestens für den eigenen Erbfall vorgesorgt. 

Die verschiedenen Lebensabschnitte erfordern jedoch ein ständiges Überarbeiten der Nachlassplanung, oftmals ergeben sich im Laufe der Zeit auch mehr oder weniger gravierende Veränderungen, die auch eine Änderung des Testaments erforderlich machen. Wer zum Beispiel nach einer Trennung für die nichteheliche Partnerschaft Vorsorge treffen möchte, sollte dies beizeiten tun.

Testament ändern oder widerrufen

Obwohl ein rechtsgültiges Testament verbindlich ist, bedeutet dies natürlich keineswegs, dass dieses vollkommen unveränderlich ist. Mit der Testierfreiheit hat der deutsche Gesetzgeber die juristische Basis dafür geschaffen, dass jeder Bürger bereits Schenkungen zu Lebzeiten vornehmen kann und über seinen Nachlass jederzeit noch frei verfügen kann. Dies inkludiert auch Änderungen des Testaments und den Widerruf von Verfügungen von Todes wegen.

Beabsichtigt der Testator eine Testamentsänderung sollte er die Veränderungen direkt in der Verfügung von Todes wegen vornehmen, sich unmissverständlich ausdrücken und persönlich durchführen. Wer sein Testament ändern möchte, indem er einfach ein neues Testament errichtet, darf auf keinen Fall vergessen, die alte Verfügung zu vernichten oder zumindest beide mit einem Datum zu versehen, damit das neueste auch als solches erkannt wird. Das nunmehr ungültige Testament lediglich mit einem Vermerk zu versehen, aus dem hervorgeht, dass ein neueres Testament vorliegt, reicht für gewöhnlich nicht aus. 

Grundsätzlich gilt im Erbfall immer das rechtsgültige Testament mit dem neuesten Datum.

Hinsichtlich der Änderung des Testaments muss man demnach einige Formvorschriften und Aspekte beachten und darf zudem natürlich nie die Testaments-Form außer Acht lassen, für die man sich entschieden hat, schließlich existieren mitunter unterschiedliche Vorschriften.

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