Testament anfechten

Nicht selten kommt es vor, dass Angehörige eines kürzlich Verstorbenen mit dem Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags unzufrieden sind und dieses Testament anfechten möchten. Das Gesetzt schreibt jedoch genau vor, wer unter welchen Bedingungen ein Testament anfechten kann.

Wer kann ein Testament anfechten?

Ein Testament anfechten können die Personen, die durch eine erfolgreiche Anfechtung profitieren würden. Bei dieser Gruppe handelt es sich vorwiegend um Personen, die zum Kreis der gesetzlichen Erben gerechnet werden können.
Ohne Anfechtungsberechtigung kann man ein Testament nicht anfechten.

Die Gründe für das Anfechten des Testaments

Das Ziel einer Testaments-Anfechtung ist die Durchsetzung des tatsächlichen Willens des Erblassers. Legitime Begründungen mit denen man ein Testament anfechten kann, versuchen häufig nachzuweisen, dass der Erblasser bei der Verfassung des Testaments irgendeinem Irrtum unterlegen ist.

 

  • Inhalts- und Erklärungsirrtum

    Liegt bei einem Fehler durch Verschreiben oder Versprechen vor. Auch wenn der Erblasser eigentlich kein Testament errichten wollte, sondern beispielsweise nur Notizen machte, fällt das in diese Kategorie.
  • Motivirrtum

    Wenn ein Erblasser beim Verfassen des Testaments von bestimmten Voraussetzungen ausgeht, die nicht zutreffen, kann man ebenfalls das Testament anfechten. Ein Beispiel hierfür wäre:

 

Herr Mustermann vermacht seinen gesamten Besitz seiner Lebensgefährtin in der Annahme, dass der Lebensabend gemeinsam verbracht wird. Die Lebensgefährtin verlässt ihn kurz darauf. Herr Mustermann wird krank und regelt sein Testament nicht neu, aber seine zwei Kinder wollen das Testament anfechten.

 

  • Ein Pflichtteilsberechtigter wird übergangen

    Es kommt vor, dass ein Erblasser beim Verfassen des Testaments einen Pflichtteilsberechtigten übergeht, von dessen Existenz er noch nichts weiß oder von dessen Tod er fälschlicherweise ausgeht.
  • Drohung

    Ein Testament, das unter Einfluss einer Drohung geschrieben wurde, kann man ebenfalls anfechten.
  • Erbunwürdigkeit

    Trifft bei einem der Erben der Tatbestand der Erbunwürdigkeit zu, kann das Testament angefochten werden. Gründe hierfür sind beispielsweise, ein Tötungsversuch oder Mord an dem Erblasser, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung.

 

Wie kann man das Testament anfechten?

In den meisten Fällen muss ein Anfechtungsberechtigter beim Nachlassgericht eine formlose Erklärung abgeben. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist geschehen, nämlich innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Nach einer Zeit von 30 Jahren kann man das Testament nicht mehr anfechten.

Die Folgen daraus

Eine Anfechtung des Testaments kann sich auf das gesamte Testament oder auf eine einzelne Verfügung beziehen. Ist das Testament-Anfechten erfolgreich, wird die betreffende Verfügung (oder das gesamte Testament) für unwirksam erklärt. Über den betreffenden Erbteil wird entschieden. Ist das gesamte Testament unwirksam, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
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