Säumniszuschlag

Der Begriff Säumniszuschlag stammt aus dem deutschen Steuerrecht und beschreibt einen zusätzlichen Betrag bzw. eine Abgabe, die vom zuständigen Finanzamt erhoben wird, falls ein Steuerpflichtiger seinen Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus nicht nachkommt. Darüber hinaus sind Säumniszuschläge ebenfalls im deutschen Verwaltungsrecht üblich und können beispielsweise für die verspätete Zahlung von Verwaltungskosten oder Beiträgen zur Sozialversicherung erhoben werden.

Säumniszuschläge für unpünktliche Zahler

Mit Säumniszuschlägen will der Gesetzgeber einen finanziellen Anreiz für Bürger schaffen, damit diese ihren Zahlungsverpflichtungen dem Staat gegenüber pünktlich nachkommen. Ein Säumniszuschlag erfüllt demnach die Funktion einer Strafe und soll den Bürger dazu anhalten, fällige Zahlungen ohne Verzug zu leisten. Zusätzlich dient ein solcher Zuschlag zur Deckung aller zusätzlichen Kosten, die durch das Mahn- und Überwachungsverfahren entstehen.

Während den meisten Menschen klar ist, dass sie Einkommenssteuer oder Kfz-Steuer an ihr zuständiges Finanzamt abführen müssen, ist dies im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer nicht immer so klar. Die meisten Menschen verfügen über kein Fachwissen aus dem Bereich Erbrecht und sind zudem mit anderen Dingen als ihren Steuerabgaben beschäftigt, wenn ein naher Verwandter oder ein guter Freund verstorben ist. Nichtsdestotrotz besteht gemäß § 30 Absatz 1 des Erbschaftssteuergesetzes die Meldepflicht für Erbschaften. So hat ein Erbe nach erlangter Kenntnis des Erbfalls drei Monate Zeit, um dem zuständigen Finanzamt die Erbschaft mitzuteilen. Banken, Versicherungen, Notare, Gerichte, Standesämter und andere Institutionen, die an dem Erbfall in irgendeiner Weise beteiligt sind, müssen zwar auch eine Meldung an das Finanzamt machen, doch dies unterbindet den Erben nicht von seiner Anzeigepflicht der Erbschaft.

Säumniszuschläge werden auch bei der Erbschaftssteuer erhoben

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, selbst wenn das Erbe ohnehin unter dem erbschaftssteuerlichen Freibetrag liegt, muss mit einem Säumniszuschlag, Geldbußen oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung aufgrund von Steuerhinterziehung rechnen. Aus diesem Grund müssen Erben stets eine entsprechende Meldung ans Finanzamt machen.

Sobald dies erfolgt ist, kann das zuständige Finanzamt, bei dem es sich für gewöhnlich um die Behörde am letzten Wohnort des Erblassers handelt, die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer berechnen. Liegt das Erbe unter dem jeweils geltenden Freibetrag, der vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser abhängt, fallen überhaupt keine Erbschaftssteuern an. Für den Fall, dass das Finanzamt unberechtigterweise Steuern einfordert, müssen Erben umgehend Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, da ansonsten bei Nicht-Zahlung ein Säumniszuschlag fällig wird, selbst wenn die Erbschaftssteuer unberechtigt ist.

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