Nachlassaufstellung
Mit dem Tod eines Menschen tritt von Rechts wegen automatisch dessen Erbfall ein, so dass das Hab und Gut juristisch zum Nachlass wird und den Eigentümer wechselt. Je nachdem, ob eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen existiert oder nicht, findet die verfügte gewillkürte Erbfolge oder die im BGB Erbrecht juristisch verankerte Erbfolge Anwendung. Unabhängig davon, auf welcher Basis das Nachlassvermögen des verstorbenen Erblassers verteilt wird, muss zunächst natürlich geklärt werden, was es im Zuge dessen überhaupt unter den Erben zu verteilen gibt. Folglich muss in einem ersten Schritt ermittelt werden, welche Vermögenswerte der betreffende Nachlass enthält.
Nachlassaufstellung für eine Übersicht über das Vermögen
Die Existenz größerer Vermögenswerte, wie zum Beispiel Immobilien oder Unternehmensanteile, ist den Angehörigen in der Regel bekannt, aber dennoch haben die Hinterbliebenen für gewöhnlich keinen Überblick über das Vermögen, das der Verstorbene als Nachlass hinterlassen hat. Zudem stellt sich bei verschiedenen Vermögenswerten des Nachlasses die Frage, wie viel diese nun wert sind.
Da sich aus dem Wert des Nachlasses und dem Umfang des Nachlassvermögens die Ansprüche der einzelnen Erben und Pflichtteilsberechtigten ergeben, ist eine Nachlassaufstellung unerlässlich und sorgt für die notwendige Übersicht über das Vermögen, das der Erblasser seinen Erben hinterlassen hat. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich im Fünften Buch, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 4 die gesetzlichen Bestimmungen zur Inventarerrichtung, die in diesem Zusammenhang von Belang sind. Der deutsche Gesetzgeber spricht bei einer Nachlassaufstellung von einem Nachlassverzeichnis oder Nachlassinventar und inkludiert hierin neben den vorhandenen Vermögenswerten des Nachlasses auch die Nachlassverbindlichkeiten, die der Verstorbene hinterlassen hat.
Eine solche Nachlassaufstellung dient aber nicht nur der Übersicht und Kalkulation der jeweiligen erbrechtlichen Ansprüche, sondern verfügt auch im Zusammenhang mit der Erbenhaftung über eine große Bedeutung. So stellt das Nachlassverzeichnis als Aufstellung des gesamten Nachlass-Inventars die Basis für die Beschränkung der Erbenhaftung dar. Durch die Inventarerrichtung kann die Haftung der Erben beschränkt werden, so dass diese nicht mit ihrem privaten Eigenvermögen für die bestehenden Nachlassverbindlichkeiten haften. Dies hat zur Folge, dass die Nachlassgläubiger lediglich auf das vorhandene Nachlassvermögen zugreifen können und keinen Anspruch auf Befriedigung ihrer Ansprüche durch das private Vermögen der Erben verlangen können. Zudem bietet sich die Möglichkeit zum Nachlassvergleich.
Die wesentliche Aufgabe einer Nachlassaufstellung besteht demzufolge in der Beschränkung der Erbenhaftung. Gleichzeitig bildet das Nachlassverzeichnis die Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen und gibt auch ansonsten Auskunft über das vorhandene Nachlassvermögen, sowie etwaige Nachlassverbindlichkeiten. Unabhängig davon, welchen Zweck die Nachlassaufstellung erfüllen soll, gilt es hierbei stets, die geltenden Richtlinien zu berücksichtigen, weil das Nachlassverzeichnis seine Aufgabe sonst leider nicht rechtskräftig erfüllen kann.