Vorsorgevollmacht

Durch einen Unfall kann man plötzlich und unerwartet zum Pflegefall werden. Rechtlich bindende Vollmachten kann man nicht mehr leisten. Wer für einen hilflosen Menschen handeln darf ist ohne eine Vorsorgevollmacht absolut unklar. In diesem Fall ist es entscheidend dass man rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. Der Aufwand, eine Vorsorgevollmacht vorbeugend zu erstellen ist nicht besonders groß, der erzielte Nutzen im Notfall jedoch enorm wichtig.

Kein Mensch kann in die Zukunft sehen, doch jeder sollte ganz einfach die notwendige Vorsorge treffen. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, eine Vorsorgevollmacht sollte generell für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit erstellt werden. Wenn der Fall eintritt, was ja keiner hofft und wünscht, ist es gut wenn eine Person des eigenen Vertrauens rechtsverbindliche Erklärungen im eigenen Namen abgeben kann. Es ist ein weit verbreiteter und sich hartnäckig haltender Irrtum, dass der Ehepartner oder die Kinder dazu befugt sind aufgrund des verwandtschaftlichen Verhältnisses. Ohne eine schriftlich vorgelegte Vollmacht zur Berechtigung der rechtlichen Vertretung ist das nicht möglich.

Vorsorgevollmacht – Was ist das?

Juristische Laien, die für den Ernstfall vorsorgen möchten, verlieren zuweilen die Orientierung und können zunächst nicht zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung differenzieren. Eine Definition des Begriffs Vorsorgevollmacht erweist sich dabei immer wieder als große Hilfe, wenn es darum geht, zu erörtern, worum es sich dabei handelt. Grundsätzlich versteht man unter einer Vorsorgevollmacht die Bevollmächtigung einer anderen Person, die diese dazu legitimiert, in einer Notsituation bestimmte oder auch alle Aufgaben im Namen des Vollmachtgebers zu erledigen. Abgesehen von höchstpersönlichen Angelegenheiten kann alles Gegenstand einer solchen Vollmacht sein. In der Bundesrepublik Deutschland dienen hier §§ 164 ff. BGB als Rechtsgrundlage.

Wie schreibt man eine Vorsorgevollmacht?

Im Bereich der Vorsorgevollmachten existiert eine große Gestaltungsfreiheit, so dass Laien oftmals überfordert sind. Ein Muster beziehungsweise eine Vorlage kommt da wie gerufen und liefert die gängigen Formulierungen. Selbstverständlich kann man eine solche Vorsorgevollmacht auch selbst anfertigen, sollte dabei aber auf die Schriftform setzen. Zudem sollten die wichtigsten Daten des Vollmachtgebers sowie Vollmachtnehmers gegeben sein. Weiterhin ist es wichtig, exakt zu formulieren, damit die Vollmacht auch ihren Zweck erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, so ausführlich wie möglich zu formulieren.

Wer muss die Vorsorgevollmacht unterschreiben?

Im Allgemeinen muss nur der Vollmachtgeber als Verfasser die Urkunde unterschreiben. In der Praxis hat es sich jedoch als sinnvoll erwiesen, auch den oder die Bevollmächtigten hinzuzuziehen und diese ebenfalls unterschreiben zu lassen. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht, so dass es rein formal genügt, wenn der Verfasser seine Vollmacht unterzeichnet.

Wer beglaubigt die Vorsorgevollmacht?

Von Gesetzes wegen setzt die Errichtung einer rechtswirksamen Vorsorgevollmacht die Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Volljährigkeit des Vollmachtgebers voraus. Wer auch hinsichtlich etwaiger späterer Zweifel an diesen Voraussetzungen vorsorgen möchte, sollte ein entsprechendes Dokument nicht im stillen Kämmerlein verfassen, sondern auch beglaubigen lassen. Zu diesem Zweck kann man sich an einen Notar wenden, der zunächst eine ausführliche Beratung durchführt und die Identität des Vollmachtgebers feststellt. Die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit ist zwar kein Muss, doch falls Zweifel an dieser bestehen, muss gemäß § 11 Beurkundungsgesetz ein entsprechender Vermerk in der Urkunde festgehalten werden. Wenn es darum geht, einen zuverlässigen Beweis für die Geschäftsfähigkeit des Verfassers zu erhalten, macht die Form der notariellen Beurkundung gemäß § 128 BGB Sinn.

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Gegenüber Dritten tritt die Vorsorgevollmacht unverzüglich in Kraft und ist folglich ab ihrer Ausstellung gültig. Dem Bevollmächtigten gegenüber können jedoch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, so dass die vorsorgliche Vollmacht beispielsweise erst wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass eine solche Vollmacht nicht an Gültigkeit verliert und somit dauerhaft von Bestand ist.

Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Eine einmal erstellte Vollmacht muss aber selbstverständlich nicht zwingend beibehalten werden. Wer auf diese Art und Weise vorgesorgt hat, nun aber seine Meinung ändert und beispielsweise dem Bevollmächtigten nicht mehr das erforderliche Vertrauen entgegenbringt, kann seine Vorsorgevollmacht widerrufen. Voraussetzung dafür ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Ist diese gegeben, kann der Widerruf der Vorsorgevollmacht dadurch erfolgen, dass man dem Vollmachtnehmer einen schriftlichen Widerruf zukommen lässt. Weiterhin fordert man diesen dazu auf, die originale Urkunde zurückzugeben. Sämtliche Ausdrucke und auch das Original werden dann vernichtet. Abschließend kann man ein neues Dokument erstellen, in dem man auch auf zwischenzeitlich widerrufene Vorsorgevollmachten Bezug nimmt.

All diejenigen, die sich für eine Vollmacht zur Vorsorge beim Notar entschieden haben, müssen diese auch dem Notar gegenüber widerrufen und diesen so in Kenntnis setzen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Die Kosten einer Vorsorgevollmacht sind ebenfalls immer wieder ein großes Thema. Im Zuge einer entsprechenden Recherche zeigen sich hier große Unterschiede. Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht kostenlos erstellt werden, im Falle der notariellen Form fallen jedoch Gebühren an, deren Höhe vom Geschäftswert abhängen. Im Falle einer Vorsorgevollmacht bedeutet dies, dass sich die Kosten der notariellen Vollmacht aus der Höhe des Vermögens des Vollmachtgebers ergeben.

Wo kann man eine Vorsorgevollmacht hinterlegen?

Menschen, die sich frühzeitig um eine adäquate Vorsorgevollmacht kümmern, wollen selbstverständlich auch, dass diese im Bedarfsfall in Kraft tritt. Dazu muss das Dokument erst einmal gefunden werden. Damit es dabei keine Schwierigkeiten gibt, lohnt es sich, die Vollmacht zu hinterlegen. Das Zentrale Register für Vorsorgevollmachten erscheint dabei als richtige Adresse.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eheleute oder weitere enge Verwandte sind also nicht automatisch Stellvertreter deshalb ist die Vorsorgevollmacht eine gute Vorsorge die man verfügen kann, solange man noch selbst zu handeln in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Die Betreuungsverfügung darf nur durch ein Gericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Die Betreuung ist auf jeden Fall nicht mehr erforderlich, wenn der betreffende Mensch einem Dritten (Ehegatten, Kinder usw.) schon eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. In diesem Fall muss das Gericht ja nicht mehr für ihn tätig werden.

Damit ist bevor der Fall der Hilfsbedürftigkeit eintritt vorgesorgt, dass jemand dazu bevollmächtigt wurde die rechtlich gültigen Erklärungen abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist. Durch die Vollmacht wird auch den Angehörigen die schwere Situation erleichtert. Es gibt auch keine unnötigen Verzögerungen, denn die Handlungen können aufgrund der Vollmacht sofort ausgeführt werden. Ansonsten müsste auch das Vormundschaftsgericht noch eingeschaltet werden und einen Betreuer bestellen. Diese Zeitverzögerung würde auf jeden Fall vermieden.

Hinweis: Es gibt auch die Registrierungsmöglichkeit für die Vorsorgevollmacht.

Kann eine Vorsorgevollmacht eine rechtliche Betreuung ersetzen?

Menschen, die sich intensiv mit ihrer Vorsorge befassen und aus diesem Grund eine Vorsorgevollmacht errichten möchten, stellen sich viele Fragen. So geht es unter anderem darum, ob eine solche Vollmacht eine rechtliche Betreuung ersetzen kann. Dies ist oftmals durchaus der Fall, weil der Vollmachtgeber im Vorfeld einen Bevollmächtigten benannt hat, der in seinem Namen handeln und entscheiden darf, sofern er selbst nicht einwilligungs- oder geschäftsfähig sein sollte. Wurde bereits ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet, muss die Vorsorgevollmacht dem Betreuungsgericht gemäß § 1901c BGB vorgelegt werden. Aufgrund der Tatsache, dass eine Vollmacht die rechtliche Betreuung § 1896 Abs. 2 BGB zufolge überflüssig macht, ist die Vorlage beim Betreuungsgericht unbedingt erforderlich.

Gemeinsam mit einem Notar kann der Vollmachtgeber eine rechtskräftige Vorsorgevollmacht verfassen, die auch der intensiven Prüfung durch das Betreuungsgericht standhält und somit dem Betreuungsrecht entspricht.

Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht von einer Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung?

Wer adäquat für den Fall der Fälle vorsorgen und sich bestmöglich absichern will, stößt nicht nur auf die Vorsorgevollmacht, sondern auch auf die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Es stellt sich daher immer wieder die Frage, wo die konkreten Unterschiede dieser Vorsorgeformen liegen. Eine Vorsorgevollmacht gilt in einer Notsituation und überträgt dem Bevollmächtigten die Befugnis, bestimmte oder auch sämtliche Aufgaben im Namen des Vollmachtgebers zu übernehmen. Im Gegensatz dazu benennt die Betreuungsverfügung einen Betreuer, der aber erst dann tätig werden darf, wenn das Gericht eine Betreuung angeordnet und die in der Verfügung vorgeschlagene Person als Betreuer eingesetzt hat. Durch die Betreuungsverfügung besteht demnach eine gewisse gerichtliche Kontrolle. Die Patientenverfügung ist eine weitere Variante der Vorsorge, bei der es allerdings ausschließlich um medizinische Aspekte geht. Der Verfasser gibt darin an, wie er als Patient behandelt werden möchte und gibt konkrete Anweisung für den Ernstfall.

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