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Geschiedenen-Testament

Nach einer Scheidung legen die früheren Ehepartner in der Regel großen Wert darauf, mit den Angelegenheiten des Ex-Partners nichts mehr zu tun zu haben. Dies betrifft selbstverständlich auch den eigenen Nachlass, schließlich soll der geschiedene Ehegatte hiervon nichts erhalten. Grundsätzlich verfallen zwar sämtliche erbrechtliche Ansprüche am Vermögen des früheren Partners mit der Scheidung, ein sogenanntes Geschiedenen-Testament erweist sich aber dennoch oft als sehr sinnvoll.

Als Geschiedenen-Testament bezeichnet man grundsätzlich eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, durch die verhindert werden soll, dass der geschiedene Ehegatte an der betreffenden Erbschaft beteiligt wird. Durch die Scheidung verliert dieser zwar seine Stellung als Ehepartner und gehört somit nicht mehr zu den direkten Erben. Nichtsdestotrotz kommt es nicht selten vor, dass ein geschiedener Ehepartner indirekt an der Erbschaft beteiligt wird und somit von dem Erbe profitiert.

Geschiedenen-Testament bei gemeinsamen Kindern

Hatte der Erblasser mit seinem geschiedenen Ehepartner gemeinsame Kinder, kann die Ex-Frau bzw. der Ex-Mann noch auf indirektem Wege einen Teil des Nachlasses erben. Dies ist der Fall, wenn eines der Kinder zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits verstorben war, ohne eigene Nachkommen zu hinterlassen. Da der geschiedene Gatte als Elternteil des toten Kindes an dessen Stelle erbt, ist es also durchaus möglich, dass der Ex-Partner über die Kinder am Erbe beteiligt wird. Handelte es sich bei dem verstorbenen Kind um das einzige Kind des Erblassers, wird der geschiedene Partner sogar zum Alleinerben.

Geschiedener Partner – Verwaltungsbefugnis

Aber auch wenn die geschiedenen Eheleute keines ihrer gemeinsamen Kinder zu Grabe tragen mussten, können die Kinder einen indirekten Zugang zum Vermögen des Erblassers darstellen. Falls mindestens ein Kind zum Zeitpunkt des Todes noch minderjährig ist erhält der leibliche Elternteil nach § 1680 BGB die Verwaltungsbefugnis über den Erbteil, der dem minderjährigen Kind zusteht. Eine Scheidung bedeutet also zwar eine juristische Trennung der früheren Eheleute und verschafft diesen eine vollständige Unabhängigkeit voneinander, doch im Falle des Todes eines geschiedenen Ehegatten wird der einstige Partner dennoch häufig an der Erbschaft beteiligt.

Wer unbedingt verhindern will, dass sein Ex-Partner nach dem eigenen Tod Zugang zum Nachlass hat sollte daher frühzeitig ein Geschiedenen-Testament verfassen. Mit einer solchen letztwilligen Verfügung ist es problemlos möglich, dem geschiedenen Ehegatten auch den indirekten Weg zur Erbschaft zu verweigern, ohne die erbberechtigten Kinder zu benachteiligen.

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