Erbe ablehnen

Die meisten Menschen verbinden mit einer Erbschaft den Erhalt von Vermögen, wie zum Beispiel Geld oder Immobilien, und glauben daher, dass eine große Erbschaft plötzlichen Reichtum bedeutet. Das ist zwar durchaus möglich, aber keinesfalls immer so, schließlich muss der Nachlass eines Menschen nicht immer aus großen Vermögenswerten bestehen. So kommt es nicht selten vor, dass ein Erblasser Schulden hinterlässt. In einem solchen Fall empfiehlt es sich in der Regel, das Erbe abzulehnen, um sich selbst nicht mit den Schulden des Verstorbenen zu belasten. Wer sein Erbe ausschlägt, muss aber bedenken, dass ihm dadurch nichts am Nachlass zusteht und er auf seinen Erbteil komplett verzichtet.

Es steht also jedem Erben frei, ob er das Erbe annimmt oder ablehnt. Unabhängig davon, wie man sich entscheidet, sollte man hierbei aber einige Dinge berücksichtigen, da es ansonsten zu Problemen mit den zuständigen Behörden kommen kann. Von dem Zeitpunkt an, an dem man erfahren hat, dass man Erbe ist, hat man exakt sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Während dieses Zeitraums sollte man daher Nachforschungen bezüglich des Nachlasses anstellen und so herausfinden, ob sich die Annahme des Erbes lohnt. Selbst wenn diese Recherche ergibt, dass der Erblasser keinen Schuldenberg hinterlassen hat, sollte man sich die Annahme der Erbschaft gut überlegen. Schließlich kann sich auch eine auf den ersten Blick äußerst attraktive Immobilie durch notwendige Instandsetzungsarbeiten oder ähnliches als tickende Zeitbombe entpuppen.

Da die Frist von sechs Wochen sehr knapp bemessen ist, sollten Erben keine Zeit verlieren und schnellstmöglich Nachforschungen bezügliches des Nachlasses anstellen. Hierbei gilt es auch unbedingt zu überprüfen, ob die Vermögenswerte des Nachlasses mit Verbindlichkeiten belastet sind. Wer sich dafür entscheidet, das Erbe abzulehnen, muss das zuständige Nachlassgericht innerhalb der sechswöchigen Frist davon in Kenntnis setzen, da das Erbe ansonsten als angenommen gilt.

Viele Menschen lehnen ein Erbe vorsichtshalber ab, weil sie eine Überschuldung befürchten und verschenken so unter Umständen bares Geld. Falls jedoch die Chance besteht, dass die Erbschaft zumindest ein kleines, finanzielles Plus bedeuten könnte, erweist sich die Annahme mitunter als ratsam, denn mithilfe des Erbscheins gestalten sich die Nachforschungen deutlich einfacher. Stellt sich dann doch heraus, dass das Erbe überschuldet ist, besteht noch immer die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz. Diese muss unverzüglich beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, sodass Erben hierbei auf keinen Fall unnötig Zeit verlieren sollten. Durch eine solche Maßnahme wird vermieden, dass der Erbe mit seinem persönlichen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, sofern der Nachlass überschuldet und somit zahlungsunfähig ist.

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