Berliner Testament kostenlos
Ein Berliner Testament kostenlos zu errichten, erweist sich immer wieder als interessante Option für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Mit fortschreitendem Alter denken viele Menschen vermehrt an die Endlichkeit ihres Lebens und werden sich der Tatsache bewusst, dass der Tod ein unausweichliches Thema ist, das einer intensiveren Aufmerksamkeit bedarf. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn man seine Lieben bestmöglich absichern und sich nicht einfach auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchte. Dann ist es sinnvoll, von der in § 1937 BGB definierten Testierfreiheit Gebrauch zu machen und mithilfe einer Verfügung von Todes wegen direkten Einfluss auf die Erbfolge zu nehmen.
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Besonderheiten des Berliner Testaments
Die meisten Menschen, die die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen in Erwägung ziehen, denken an ein klassisches Einzeltestament, das üblicherweise eigenhändig oder notariell erstellt wird. Mit dem Berliner Testament hält der deutsche Gesetzgeber eine besondere Variante der letztwilligen Verfügung bereit, die sich speziell an verheiratete Ehepaare und eingetragene Lebenspartner richtet. Das Berliner Testament zeichnet sich in diesem Zusammenhang durch einige Besonderheiten aus. So handelt es sich dabei um ein gemeinschaftliches Testament, das durch zwei Erblasser errichtet wird. Die beiden Testatoren müssen dabei verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Anderen Paaren ist es dem deutschen Erbrecht entsprechend nicht möglich, gemeinsam für den Erbfall vorzusorgen.
Der Sinn und Zweck eines Berliner Testaments besteht darin, gemeinsam mit dem Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner für den Erbfall vorzusorgen. Eine besondere Eigenheit des Berliner Testaments ist, dass sich die beiden Testatoren darin gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Verstirbt ein Partner, soll somit der gesamte Nachlass zunächst an den Längerlebenden gehen und diesen absichern.
Berliner Testament Form
Die Intention eines Berliner Testaments ist folglich stets identisch und erlaubt keine Variationen. In Sachen Form gibt es beim Berliner Testament dahingegen durchaus mehrere Optionen. Alle relevanten Vorgaben findet man in §§ 2265 bis 2273 BGB und kann so nachlesen, wie ein gemeinschaftliches Testament auszusehen hat. Insbesondere Paare, die vorerst auf die fachliche Unterstützung eines Juristen verzichten und sich auf eigene Faust mit dem Berliner Testament beschäftigen möchten, sollten sich intensiv den Vorschriften und Gesetzen widmen, die die Form des Berliner Testaments betreffen.
Berliner Testament als eigenhändiges gemeinschaftliches Testament
Wenn es um die Gestaltung des Berliner Testaments geht, ist oftmals § 2267 BGB von besonders großem Interesse. Der Paragraph geht auf das gemeinschaftliche eigenhändige Testament ein und legt fest, dass es ausreicht, wenn einer der Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner den gemeinsamen letzten Willen handschriftlich niederschreibt. § 2247 BGB findet auch beim eigenhändigen Berliner Testament Anwendung. Geht es um eine gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen, müssen aber natürlich beide Testatoren das Testament unterzeichnen.
Muster und Vorlagen für das Berliner Testament verwenden
Obgleich der deutsche Gesetzgeber künftigen Erblassern hinsichtlich der Errichtung ihrer Verfügung von Todes wegen mehr oder weniger freie Hand lässt, darf man nicht vergessen, dass vermeintliche Kleinigkeiten bereits entscheidend für die Rechtskräftigkeit und Deutung des Testaments sein können. Auf das Berliner Testament, das noch ein wenig komplexer als klassische Testamente ist, trifft dies ebenfalls zu. Aus diesem Grund macht es für gewöhnlich Sinn, Muster und Vorlagen für das eigenhändige Berliner Testament zu verwenden. Solche Beispiele sollen der Inspiration dienen und die übliche Form sowie gängige Formulierungen veranschaulichen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sollten Muster und Vorlagen aber natürlich nicht kopieren und ein individuelles Berliner Testament verfassen.