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Pflege und Pflegeleistung

Pflege durch die Angehörigen

Viele Angehörige sind hierzu gerne bereit und übernehmen die häusliche Pflege. Da die Betreuung und Versorgung eines alten und/oder kranken Menschen sehr zeitintensiv und zudem auch psychisch belastend ist, müssen sich die Pflegenden oft erheblich einschränken, um eine optimale Unterstützung des Pflegebedürftigen leisten zu können.

Pflegeleistung wird honoriert im deutschen Erbrecht

Die Pflege ist aber nicht nur für die pflegebedürftige Person von Bedeutung, sondern findet ebenfalls im deutschen Erbrecht Beachtung. Hatten Pflegende früher kaum einen Vorteil, hat sich dies durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2008 grundlegend verändert. Das mittlerweile über 100 Jahre alte Erbrecht wurde im Zuge dessen zumindest teilweise reformiert sodass seitdem ein gerechterer Ausgleich für die Pflege in Form eines höheren Erbteils stattfindet.

Obwohl die Pflegeleistung durch die neue Gesetzgebung seit 2008 deutlich stärker honoriert wird, profitieren hiervon nicht alle Pflegenden. Denn das Gesetz bevorteilt ausschließlich pflegende Verwandte. Wird ein pflegebedürftiger Mensch dahingegen von Freunden, Bekannten oder Nachbarn versorgt, erhalten diese nach wie vor keinen Anteil am Nachlass, es sei denn, der pflegebedürftige Erblasser hat sie in seinem Testament bedacht. Nichtsdestotrotz bedeutet diese Reform des deutschen Erbrechts eine deutliche Verbesserung der Situation, da nun nicht mehr nur pflegende Kinder, die ihren Beruf für die Pflege aufgegeben haben, honoriert werden. Im Zuge der Gesetzesänderung von 2008 werden alle gesetzlichen Erben, die den Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt haben, besser gestellt, selbst wenn diese weiterhin berufstätig waren.

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