Einzeltestament zwei Erbeneinsetzungen Muster

Einzeltestament Muster

Hinweis
Ein privates Testament müssen Sie vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich erstellen. Gedruckte Texte sind tabu, dadurch wird Ihr handschriftliches Testament unwirksam! Wichtig ist auch Ihre Unterschrift, damit es rechtsgültig ist! Ort & Datum (wie in unseren Vorlagen) sind zwar nicht zwingend, sollten jedoch (wie in den Mustertexten vorgesehen) angegeben werden. Unser Vorschlag: Drucken Sie das gewünschte Muster aus und schreiben Sie es mit der Hand ab.

Einzeltestament zwei Erbeneinsetzungen Muster

Alleinerben werden die Kinder, Ersatzerben sind nicht bestimmt

Testament

Hiermit bestimme ich, (Name/Vorname), geboren am (Datum) meinen Sohn

(Name/Vorname), geboren am (Datum) und meinen zweiten Sohn (Name, Vorname)

geboren am (Datum) zu gleichen Erbanteilen zu meinen Erben.

Als Ersatzerbin für meinen Sohn (Name) ordne ich an, dass dessen Ehefrau (Name, Vorname) zu gleichen Teilen mit ihren Abkömmlingen erben soll. Falls mein Sohn (Name) vor mir verstirbt bestimme ich keine Ersatzerben. Falls einer meiner Erben vor mir verstirbt, sollen die übrigen Miterben im Verhältnis ihrer Erbteile in den Nachlass eintreten.

(Ort und Datum) 
(Unterschrift des Erblassers)

Wollen Sie zusätzlich ein altes Testament widerrufen?

Dann fügen Sie dem Muster folgenden Zusatz ein:

Hiermit widerrufe ich alle bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen.
Hinweis
Dies ist ein Widerruf für ein Einzeltestament, bei gemeinschaftlichen Testamenten kann ein solcher Widerruf nur beschränkt oder überhaupt nicht mehr eingesetzt werden. Durch das Vernichten eines „alten“ nicht mehr gültigen Testaments können Sie sich den Widerruf sparen.

Haben Sie mehrere Erben, dann könnten Sie im Muster einen Testamentsvollstrecker einsetzen

Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Herrn / Frau (Name) sein. Kann oder will er/sie nicht Testamentsvollstrecker werden bestimme ich, dass Herr/Frau (Name) die Testamentsvollstreckung übernehmen soll. Der Testamentsvollstrecker soll meinen Nachlas möglichst schnell auseinandersetzen. Die Teilung soll nach meinen Anordnungen erfolgen.

Möchten Sie, dass einer der Verwandten vorweg erbt und der andere danach?

Ich bestimme, dass meine Tochter, (Name) meine alleinige (Option der Zusatz: „befreite“) Vorerbin sein soll. Nach ihr setze ich ihre Tochter (Name) als Nacherbin ein.

Möchten Sie einen Verwandten enterben?

Meinen Sohn (Vor- und Zuname) geboren am (Datum) (Option Zusatz: und auch dessen Abkömmlinge) enterbe ich hiermit.

Möchten Sie einen Sicherheitszusatz?

Die Salvatorische Klausel wird als Sicherheitszusatz eingebaut, damit nicht das ganze Testament, sondern nur eine einzige eventuell unwirksame Anordnung hinfällig ist:

Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Verfügungen wirksam.

Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament eintragen?

Meine Tochter, (Name) soll sich bis zum Ableben um ihren Vater kümmern und ihn versorgen, sowie die Pflege meines Grabes übernehmen.

Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz genau bestimmte Vermögensgegenstände zu kommen lassen?

Dann könnten Sie die Teilungsanordnung in dieser Form einfügen:

Meine Tochter (Name) soll das Grundstück (nähere Bezeichnungen) in (Ort) erhalten und mein Sohn  mein Auto (nähere Bezeichnungen) und das Grundstück (nähere Angaben). Die Wertanteile müssen untereinander nicht verrechnet werden.

Sie könnten auch bestimmen, dass die Wertanteile untereinander aufgerechnet werden müssen, doch dies könnte zu größeren Streitigkeiten führen unter den Erben, denn unter Umständen würde auch ein Wertgutachten zur Ausgleichsbestimmung verlangt werden, was unnötig Kosten verursacht.

Wie ordnen Sie ein Vermächtnis an?

Wenn Sie einem Menschen, der nicht Ihr Erbe wird einen bestimmten Gegenstand zuwenden möchten:

Ich vermache meiner Schwester (Name) meinen Schmuck. Meine Nichte (Name) soll mein KFZ (Nähere Bezeichnungen) erhalten.

Die vermachten Gegenstände gehen im Erbfall zunächst auf die Erben über und diese sind aufgrund Ihrer Anordnung verpflichtet, den Vermächtnisnehmern diese genau bezeichneten Gegenstände auszuhändigen.