Einfaches Einzeltestament mit Vor- und Nacherben

Einzeltestament Muster

Hinweis
Ein privates Testament müssen Sie vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich erstellen. Gedruckte Texte sind tabu, dadurch wird Ihr handschriftliches Testament unwirksam! Wichtig ist auch Ihre Unterschrift, damit es rechtsgültig ist! Ort & Datum (wie in unseren Vorlagen) sind zwar nicht zwingend, sollten jedoch (wie in den Mustertexten vorgesehen) angegeben werden. Unser Vorschlag: Drucken Sie das gewünschte Muster aus und schreiben Sie es mit der Hand ab.

Einfaches Einzeltestament mit Vor- und Nacherben

Erläuterung: In dem vorliegenden Einzeltestament Muster wird ein Vor- und ein Nacherbe bestimmt. Zusätzlich enthält das Muster eine weitere Bestimmung, die besagt, das der Vorerbe von allen Vorgaben und Auflagen befreit ist.

Mein Testament

Ich, (Vor- und Zuname), geb. am ….. setze meine Ehefrau (Name) zu meiner befreiten Vorerbin ein. Nacherbe beim Ableben von (Name der Vorerbin) ist meine Tochter (Name).

 

Ort und Datum

Unterschrift der Erblasserin

Module die Sie zusätzlich in Ihr Testament aufnehmen können

Wollen Sie zusätzlich ein altes Testament widerrufen?

Dann fügen Sie im Muster folgenden Zusatz ein:

Hiermit widerrufe ich sämtliche bisher von mir verfassten Verfügungen von Todes wegen, hierbei ist unerheblich, ob sie einseitig oder vertragsmäßig angeordnet wurden.
Hinweis
Dies ist ein Widerruf für ein Einzeltestament, bei gemeinschaftlichen Testamenten kann ein solcher Widerruf nur beschränkt oder überhaupt nicht mehr eingesetzt werden. Durch das Vernichten eines „alten“ nicht mehr gültigen Testaments können Sie sich den Widerruf sparen.

Haben Sie mehrere Erben?

Dann könnten Sie im Testament mittels folgendem Zusatz einen Testamentsvollstrecker einsetzen:

Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Herrn / Frau (Name) sein. Kann oder will er/sie nicht Testamentsvollstrecker werden bestimme ich, dass Herr/Frau (Name) die Testamentsvollstreckung übernehmen soll. Der Testamentsvollstrecker soll meinen Nachlas möglichst schnell auseinandersetzen. Die Teilung soll nach meinen Anordnungen erfolgen.

Möchten Sie einen Verwandten enterben?

Dann fügen Sie im Muster folgenden Zusatz ein:

Meinen Sohn (Vor- und Zuname) geboren am (Datum) (Option Zusatz: und auch dessen Abkömmlinge) enterbe ich hiermit.

Möchten Sie einen Sicherheitszusatz?

Dann fügen Sie im Muster folgenden Zusatz ein:

Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Verfügungen wirksam.
Hinweis
Die Salvatorische Klausel wird als Sicherheitszusatz eingebaut, damit nicht das ganze Testament, sondern nur eine einzige eventuell unwirksame Anordnung hinfällig ist.

Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament auferlegen?

Dann fügen Sie im Muster folgenden Zusatz ein:

Meine Tochter, (Name) soll sich bis zum Ableben um ihren Vater kümmern und ihn versorgen, sowie die Pflege meines Grabes übernehmen.

Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz genau bestimmte Vermögensgegenstände zu kommen lassen?

Dann könnten Sie die Teilungsanordnung in dieser Form einfügen:

Meine Tochter (Name) soll das Grundstück (nähere Bezeichnungen) in (Ort) erhalten und mein Sohn  mein Auto (nähere Bezeichnungen) und das Grundstück (nähere Angaben). Die Wertanteile müssen untereinander nicht verrechnet werden.
Hinweis
Sie könnten auch bestimmen, dass die Wertanteile untereinander aufgerechnet werden müssen, doch dies könnte zu größeren Streitigkeiten führen unter den Erben, denn unter Umständen würde auch ein Wertgutachten notwendig, was unnötig Kosten verursacht.

Wie ordnen Sie ein Vermächtnis an?

Wenn Sie einem Menschen, der nicht Ihr Erbe wird einen bestimmten Gegenstand zuwenden möchten, setzen Sie im Muster folgenden Zusatz ein:

Ich vermache meiner Schwester (Name) meinen Schmuck. Meine Nichte (Name) soll mein KfZ (Nähere Bezeichnungen) erhalten.
Hinweis
Die vermachten Gegenstände gehen im Erbfall zunächst auf die Erben über und diese sind aufgrund Ihrer Anordnung verpflichtet, den Vermächtnisnehmern diese genau bezeichneten Gegenstände auszuhändigen.