Erbschaftssteuer 2011

Die Erbschaftssteuer ist einer der steuerrechtlichen Bereiche, die immer wieder reformiert und auf diese Art und Weise angepasst werden. Im Zuge dessen soll unter anderem sichergestellt werden dass die Besteuerung von Erwerben von Todes wegen dem Zeitgeist und der wirtschaftlichen Situation angemessen ist. Für Erben ergeben sich hieraus aber mitunter Schwierigkeiten, denn so liegt eine sich immer wieder ändernde Rechtslage vor. Laien haben es aus diesem Grund besonders schwer, sich mit der deutschen Erbschaftssteuer vertraut zu machen, weil sich mitunter innerhalb recht kurzer Zeit gravierende Änderungen ergeben können. Wer nicht gerade als Steuerberater tätig ist, kommt mit den Reformen oftmals nur schwer hinterher. Ein Erbe von Immobilien und Wohnungen muss nach der heutigen Steuergesetzgebung genauso realistische Steuersätze zahlen wie der Bargeld-Erbe. Allerdings gilt dies erst ab bestimmten Freibetragsgrenzen, welche Omas Häuschen zumeist steuerfrei lassen.

Die bedeutendste Reform der deutschen Erbschaftssteuer der jüngeren Vergangenheit trat 2010 in Kraft und hat mal wieder einige Veränderungen herbeigeführt. So wurden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 das ab dem 14. Dezember 2010 Anwendung fand, unter anderem die Steuertarife und die Steuerbefreiungen für Erbfälle und Schenkungen angepasst. Gleichzeitig wurden eingetragene Lebenspartnerschaften der traditionellen Ehe in erbschaftssteuerlicher Hinsicht gleichgestellt, so dass der überlebende Ehegatte nun die gleichen Freibeträge ab 2009 wie der Ehegatte geltend machen kann. Auch was die Höhe des Erbschaftssteuersatzes betrifft, werden Lebenspartner fortan nicht mehr benachteiligt.

Eine Reform der Erbschaftssteuer sollte 2011 dafür sorgen, dass die Steuerfreistellung im Falle einer Firmenüernahme und Unternehmensnachfolge eingeschränkt wird. Hierzu ist es aber bislang nicht gekommen, da diese Gesetzesänderung nicht in das Jahressteuergesetz für 2011 eingeflossen ist. Folglich besteht nach wie vor die Möglichkeit, Unternehmen erbschaftssteuerfrei zu übertragen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Erbschaftssteuer – Aktualität beachten

Aufgrund der zahlreichen Veränderungen, die sich in der Gesetzgebung immer wieder ergeben, muss man in Sachen Erbschaftssteuer stets unbedingt auf die Aktualität der Gesetzesgrundlage achten. Erben, die sich beispielsweise vorab informieren wollen, um bei der Erbschaftssteuererklärung keinen Fehler zu machen, müssen peinlichst darauf achten, dass die Gesetze, die sie beachten, zum Zeitpunkt des Erbfalls aktuell waren. Verstirbt der Erblasser also beispielsweise Ende 2011, wird die Erbschaftssteuererklärung zwar erst im Laufe des Jahres 2012 von den Erben beim Finanzamt eingereicht juristische Grundlage ist jedoch die Erbschaftssteuer 2011.

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