Erben können sich der Steuerhinterziehung schuldig machen
Im Rahmen einer Erbschaft gilt es zahllose Dinge und Aspekte zu beachten, um keine wichtige Frist zu versäumen oder einen gravierenden Fehler zu begehen. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht den Fiskus vergessen, schließlich muss man gegebenenfalls auch Erbschaftsteuer abführen und somit einen Teil der Erbschaft an das Finanzamt abtreten. Dass selbst Erben, die dieser Pflicht nachkommen, möglicherweise wegen Steuerhinterziehung belangt werden können, erscheint zunächst vollkommen irrsinnig, entspricht allerdings der Realität.
Als Erbe tritt man die Rechtsnachfolge des verstorbenen Erblassers an und ist somit unter anderem von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, etwaiges Schwarzgeld, das im Nachlass enthalten ist, unverzüglich zu melden. Um einer Strafe zu entgehen, müssen Erben folglich rasch handeln und sollten nicht zögern, sich an das zuständige Finanzamt zu wenden. Damit die Erbschaft nicht zu einem schwerwiegenden Konflikt mit dem Fiskus führt, müssen sich Erben einen Überblick über den Nachlass verschaffen und unter anderem auch feststellen, ob die Erbschaft unversteuertes Vermögen beinhaltet. Ist dies der Fall, handelt es sich um sogenanntes Schwarzgeld, das dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen ist.
Durch Erbschaft kann man zum Steuerhinterzieher werden
Auf den ersten Blick erscheint es paradox, dass man durch eine Erbschaft zum Steuerhinterzieher werden kann. Befindet sich Schwarzgeld im Nachlass, hat sich schließlich der verstorbene Erblasser der Steuerhinterziehung schuldig gemacht und ist seiner Steuerpflicht nicht nachgekommen. Gemäß § 1922 BGB treten die Erben jedoch die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an und erwerben im Zuge dessen Rechte und Pflichten. In der Praxis bedeutet dies unter anderem, dass man als Erbe juristisch dazu verpflichtet ist, den Fiskus über etwaiges Schwarzgeld zu informieren. Grundsätzlich kann der Erbe zwar zunächst nicht für die Steuerhinterziehung des verstorbenen Erblassers zur Rechenschaft gezogen werden, doch wenn er seiner diesbezüglichen Meldepflicht nicht unverzüglich nachkommt, macht er sich selbst strafbar und wird somit zum Steuerhinterzieher.
Es ist demnach Aufgabe der Erben, alle relevanten Unterlagen beim zuständigen Finanzamt einzureichen, wie „ptext.de“ berichtet. Wer dies bislang nicht getan hat, muss im Falle einer Entdeckung mit hohen Strafen rechnen. Durch eine strafbefreiende Selbstanzeige kann man als Erbe der Steuerfahndung entgehen. In diesem Zusammenhang sollte man aber nicht unbedingt auf ein Muster zurückgreifen oder sich ganz ohne Vorlage an den Fiskus wenden, weil dies mitunter nach hinten losgehen kann. Daher ist es ratsam, sich an einen Experten in Sachen Steuerrecht zu wenden, der darüber hinaus mit dem Erbrecht vertraut ist. Auf diese Art und Weise hat man einen kompetenten Fachmann an seiner Seite und kann zunächst eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen.