Wozu braucht man einen Nachlassverwalter?

Der Einsatz eines Nachlassverwalters kann helfen, die Beschränkung der Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen zu erreichen. Wenn ein Nachlass überschuldet ist, sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass ein Zugriff von Nachlassgläubigern auf das eigene Vermögen verhindert wird. Dieses Erfordernis entsteht nur, wenn das Nachlassvermögen nicht zum Bezahlen der Erblasserschulden genügt. Ist dies vermutet, können Erben zum Schutz des eigenen Vermögens die Haftungsbeschränkung mit Hilfe eines Nachlassverwalters herbeiführen. Der Nachlassverwalter wird in solch einem Falle die Eröffnung vom Nachlassinsolvenzverfahren betreiben.

Normalerweise geht man davon aus, mit dem Erbe etwas Positives zu erhalten. Das ist allerdings nicht immer der Fall, wenn man neben Vermögenswerten auch viele Schulden erbt. Ein unübersichtlicher und überschuldeter Nachlass wird den Erben in der Regel überfordern. Hier ist auf jeden Fall ein Antrag zur Nachlassverwaltung beim Amtsgericht ratsam. Der Erbe sollte sich in jedem Fall jedoch vor unrichtige Angaben hüten, denn dies entlässt ihn keinesfalls aus seiner umfangreichen Erbenhaftung.

 

Nachlassgläubiger haben auch das Recht die Nachlassverwaltung zu fordern

Jeder Gläubiger, dem der Erblasser Geld schuldete, kann den Antrag zur Nachlassverwaltung an das Gericht stellen. Dies sollte er innerhalb von 2 Jahren nach der Übernahme der Erbschaft tun. Die Antragstellung erfordert die Vermutung einer ausbleibenden Befriedigung der Schulden durch das Nachlassvermögen oder den/die Erben.

 

Aufgaben des Nachlassverwalters

Der Nachlassverwalter soll die Erbmasse sichern und die Nachlassgläubiger bezahlen und die Erbschaftssteuer außerdem obliegen ihm diese Aufgaben:

 

  • Schützen und verwalten von Nachlasswerten
  • Bezahlung der Gläubiger (Schulden und Erbschaftssteuer)
  • Aufteilung von schuldenfreien Vermögensmassen an den/die Erben
  • Weiterhin hat er umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber dem Gericht und den Erben
  • Für sämtliche Aufgaben muss er zudem auch schadenersatzpflichtig haften

 

Die Nachlassverwaltung ist in der Regel notwendig zur Abklärung der Schulden und deren Deckung. Eine Nachlassverwaltung kann auch für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft vom Erblasser schon angeordnet werden. Der Nachlassverwalter hat auch das Recht ein Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten.

 

Welche Vergütung erhält der Nachlassverwalter?

Ein Nachlasspfleger kann sein Amt auch unentgeltlich erledigen. In der Regel wird das Nachlassgericht die so genannte „angemessene Vergütung“, wie es gesetzlich heißt,  ansetzen. Der Gesamtumfang und auch die festgestellte Bedeutung sämtlicher zu erledigenden Aufgaben müssen allerdings eine Entschädigung fundieren. Eine professionell ausgeführte Nachlassverwaltung wird lt. § 1836 Abs.1 u.2 BGB vergütet.

 

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