Wer sind Erbschaftsbesitzer?

Der Begriff Erbschaftsbesitzer erscheint Laien erst einmal sehr verwirrend, da sie glauben als Erben auch automatisch Erbschaftsbesitzer zu sein, doch dies ist nicht immer der Fall.

Im Rechtswesen existieren gravierende Unterschiede zwischen einem Besitzer und Eigentümer. Diese Differenzen sind für Laien auf diesem Gebiet in der Regel nicht ganz klar, sodass zuerst die juristischen Feinheiten geklärt werden müssen.

Dieser Sachverhalt wird zwischen Mieter und Vermieter sehr deutlich. Der Vermieter ist und bleibt Eigentümer an der Immobilie. Durch die Vermietung übergibt er dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses sein Eigentum in den tatsächlichen Besitz.

Besitz und Eigentum im deutschen Recht

Der deutsche Gesetzgeber differenziert streng zwischen Besitz und Eigentum. Für den Laien mag hier auf den ersten Blick kein Unterschied bestehen, aber bei näherer Betrachtung der Thematik zeigen sich die Feinheiten. Während der Eigentümer einer Sache hierüber die rechtliche Herrschaft ausüben kann, hat der Besitzer zumindest gegenwärtig die tatsächliche Gewalt. Falls der Eigentümer nicht gleichzeitig auch Besitzer ist, bedeutet dies jedoch keineswegs, dass sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Der Eigentümer hat nach wie vor jegliches Recht an der betreffenden Sache. Durch Diebstahl oder Miete kann aber ein Dritter in den Besitz von Dingen kommen und so zum Besitzer werden.

Erbschaftsbesitzer

Diese Definition von Besitz lässt sich auch auf eine Erbschaft übertragen. So handelt es sich bei einem Erbschaftsbesitzer um eine Person, die im Besitz von Erbschaftsgegenständen ist. Wie § 2018 BGB definiert, basiert dieser Besitz jedoch auf einem nicht zustehenden Erbrecht. Der Erbschaftsbesitzer ist also im Besitz einer Sache, ohne tatsächlich über ein entsprechendes Erbrecht zu verfügen.

Dem Erbschaftsbesitzer steht die betreffende Sache juristisch gesehen daher nicht zu, sodass eine Herausgabepflicht besteht. Durch § 2018 BGB berechtigt der deutsche Gesetzgeber jeden Erben dazu, die Herausgabe der jeweiligen Erbschaftsgegenstände vom gegenwärtigen Erbschaftsbesitzer zu verlangen. Zur Not lässt sich dies auch gerichtlich durchsetzen.

Wer wird Erbschaftsbesitzer?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Erbschaftsbesitzer zu werden. Da dieser Besitz auf einem in Wirklichkeit nicht existenten Erbrecht basiert, muss ein Erbschaftsbesitzer eine Person sein, die zumindest anfänglich zum Kreis der Erben gezählt wird. Stellt sich dann heraus, dass das betreffende Erbrecht in Wirklichkeit überhaupt nicht existiert, wird der vermeintliche Erbe zum Erbschaftsbesitzer.

So wird ein Erbe, der im Nachhinein durch ein Gericht für erbunwürdig erklärt wird, zum Erbschaftsbesitzer. Auch ein Erbe, der sich auf sein Erbrecht beruft, und das betreffende Testament später erfolgreich angefochten wird, ist mitunter unter Berufung auf ein eigentlich nicht existierendes Erbrecht Erbschaftsbesitzer. Grundsätzlich kann man also sagen, dass jeder Erbe zum Erbschaftsbesitzer werden kann, falls ihm sein Erbrecht später aberkannt wird. Darüber hinaus kann aber auch ein rechtmäßiger Miterbe zum Erbschaftsbesitzer werden, indem er sich mehr Rechte anmaßt, als ihm eigentlich zustehen.

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