Was könnte ich veranlassen zur Aufschiebung der Zahlungsfrist?
Pflichtteile sind sofort und in bar fällig. Die Berechtigten können das Geld sofort nach dem Erbfall verlangen. Doch auch hierfür kann in vielen Fällen eine Aufschiebung der Zahlung erreicht werden. Den Vorgang nennt der Gesetzgeber eine „Stundung“ und diese wurde für Erben und Erbengemeinschaften erleichtert durch die neuen erbrechtlichen Gesetzesänderungen. Die Stundung ist auch möglich auf Antrag für Steuernachzahlungen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten, die allerdings nachgewiesen werden muss, ist eine Stundung grundsätzlich möglich: Das bedeutet, wer nicht zahlungsfähig ist, kann jederzeit einen Aufschub beantragen.
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Zinslose Stundung der Erbschaftsteuer möglich
Im Gesetz soll vermieden werden dass geerbte Immobilen verkauft werden müssen um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Daher kommt, gerade bei Grundbesitz der Option einer Stundung bei der Erbschaftsteuergesetzgebung eine hohe Bedeutung zu. Es wird bei vermieteten Immobilien die Erbschaftssteuer bis zu 10 Jahre gestundet, damit der Besitz nicht zerschlagen werden muss.
Hinweis: Das Finanzamt wird vom Grundbuchamt automatisch unterrichtet wenn eine Immobilie vererbt und übertragen wurde. Eine Erbschaft nicht angeben zu wollen, ist ein unmögliches Unterfangen.
Fazit: Ein bisschen kurios ist die Besteuerung von Erbschaften gerade bei Immobilien schon. Die Verschonungsregel bei selbst genutztem Wohneigentum das steuerfrei bleibt und vermietetem Wohnraum der versteuert werden muss schafft Ungleichheiten. Der Gesetzgeber unterstellt bei vermietetem Wohnraum wohl grundsätzlich wohlhabende Steuerpflichtige.
Steuerreform: Immobilienerben müssen nach den neuen Regelungen mit einer höheren Erbschaftsteuerbelastung rechnen als noch vor 2010. Wer zur Zahlung dieser Schuld nun den Grundbesitz verkaufen müsste, weil das restliche Nachlassvermögen und zusätzlich das Vermögen des Erben nicht ausreicht zur Begleichung, kann man seit Januar 2010 einen Antrag auf eine zinslose Stundung der Steuerschuld, dies gilt dann über zehn Jahre hinweg, stellen. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die Steuerschuld ratenweise anzusparen.
Wenn der Antrag fristgemäß vor der Fälligkeit eingeht, gewähren Finanzbeamte den Aufschub rückwirkend. In diesem Fall werden auch keine Zuschläge aufgeschlagen. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, gibt es regelmäßig eine Nachfrist und das gibt einen zusätzlichen Spielraum. > Immobilien erben
Stundungen werden erteilt bei erheblicher Härte
Voraussetzung für die ganze oder teilweise Stundung ist immer, dass die fristgerechte Zahlung eine so genannte „erhebliche Härte“ für den Steuerschuldner bedeuten würde. Solange das Hinausschieben der Fälligkeit vom Finanzamt genehmigt ist werden weder Säumniszuschläge entstehen und natürlich auch keine Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Für den Stundungszeitraum könnte der Fiskus Zinsen von einem halben Prozent pro Monat verlangen, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Der Fiskus legt den neuen Termin für die Steuerzahlungen bei der Stundung fest.