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Was ist der Unterschied zwischen einem Vorausvermächtnis oder einer Teilungsanordnung?

Es ist schwierig, das Vorausvermächtnis von einer so genannten Teilungsanordnung abzugrenzen. Doch es gibt rechtlich einige entscheidende Unterschiede für den Begünstigten. Diese Formulierungen sollte man deshalb einem erfahrenen Fachmann überlassen.

Mittels der Teilungsanordnung und dem Vorausvermächtnis kann ein Erblasser schon Aufträge erteilen, wie sein Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Der gravierende Unterschied zwischen der Teilungsanordnung und dem Vorausvermächtnis liegt im Geldausgleich zwischen den Erben. Die Teilungsanordnung besagt, dass der Begünstigte für den festzustellenden Wert des Zugedachten den weiteren Miterben einen Wertausgleich schuldet, was beim Vorausvermächtnis nicht der Fall ist.

Praxisbeispiele zur Veranschaulichung

In der Praxis bedeutet dies: Der Miterbe bekommt zum Beispiel ein Grundstück als Vorausvermächtnis dann kann er dieses Grundstück in Besitz nehmen, ohne dass die weiteren Mitglieder der Erbengemeinschaft hierauf Anspruch haben.

Ganz anders ist dies bei der Teilungsanordnung. Hier bezweckt der Erblasser lediglich, einem bestimmten Erben diese ganz bestimmte Sache zukommen zu lassen, verlangt jedoch, dass alle weiteren Erbberechtigten am Wert dieser Sache beteiligt sind. Fazit: Es entspricht dem Gerechtigkeitsdenken vieler Menschen, dass dies so gehandhabt wird, es bleibt jedoch ganz dem Erblasser überlassen, welche der beiden Anordnungen er trifft, schließlich ist es sein Vermögen.

 

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