• Start
  • Erbrecht
  • Vererben in der Europäischen Union wird erleichtert

Vererben in der Europäischen Union wird erleichtert

Die Globalisierung zeigt sich weltweit in vielerlei Hinsicht, so dass längst nicht mehr nur die Wirtschaft international ausgerichtet ist. Vor allem in politischer Hinsicht hat sich diesbezüglich einiges getan, wie die Europäische Union eindrucksvoll unter Beweis stellt. In der Geschichte zeigt sich, dass die einzelnen Staaten Europas seit jeher miteinander konkurrierten, aber die Europäische Union hat hier einen Meilenstein gesetzt und für ein grundlegendes Umdenken gesorgt. Nach den Weltkriegen wurde so die Basis für eine europäische Einheit geschaffen. Seitdem entwickelt sich die Europäische Union immer weiter. Offene Grenzen, eine gemeinsame Währung und nicht zuletzt auch die Möglichkeit, seinen Wohnsitz unter gewissen Voraussetzungen innerhalb der EU frei zu wählen, bestimmen heute das Leben in der Europäischen Union und tragen maßgeblich dazu bei, dass ein immer stärkeres Gefühl der Zusammengehörigkeit entsteht.

In Anbetracht dessen dürfte es nicht weiter verwunderlich sein, dass der Anteil der Erbschaften im Ausland, die also einen innereuropäischen Auslandsbezug aufweisen, stetig steigt. Erben wir immer internationaler und es ist heute längst keine Besonderheit mehr, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umzusiedeln oder beispielsweise den Lebensabend in einem anderen Land der EU zu verbringen. Viele Rentner zieht es beispielsweise nach Spanien, während vor allem medizinische Fachkräfte nach Skandinavien auswandern. Visa oder bürokratische Hürden bestehen hierbei für gewöhnlich nicht, weshalb einem derartigen Umzug innerhalb der Europäischen Union nichts im Wege steht. Geht es aber ums Erbrecht kann dieser Schritt durchaus für Unsicherheiten und mitunter sogar Schwierigkeiten sorgen, weil keine einheitlichen Bestimmungen zum internationalen Erbrecht bestehen. Es existieren lediglich zwischen einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, damit den Erben nicht auch noch die doppelte Erbschaftssteuer trifft. 

Wer an einem Erbfall mit Auslandsbezug beteiligt ist, muss somit zunächst in Erfahrung bringen, welche Bestimmungen nun eigentlich Anwendung finden.

EU setzt auf einheitliche Verordnung zum Erbrecht

Die Verantwortlichen der Europäischen Union sind sich dieser Problematik durchaus bewusst und arbeiten mit Hochdruck an einer adäquaten Lösung. So setzt die EU auf eine einheitliche europäische Verordnung zum Erbrecht, die beispielsweise auch das Haus im Ausland vererben in der Europäischen Union maßgeblich erleichtern soll. Ein Gelderbe lässt sich leichter transferieren als naturgemäß eine Immobilie im Ausland.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die erbrechtlichen Bestimmungen vieler Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und so immer wieder für Unsicherheit bei Verbrauchern und Juristen sorgen, ist eine entsprechende Lösung auf EU-Basis durchaus sinnvoll und würde bei inner-europäischen Erbfällen endlich Klarheit schaffen. Bislang wurde bereits ein Entwurf ausgearbeitet, der das Erben und Vererben in der EU erleichtern und diesbezüglich für Rechtssicherheit sorgen soll. Demzufolge soll sich die Zuständigkeit des jeweiligen Erbrechts aus dem letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers ergeben. Abgesehen von der gerichtlichen Zuständigkeit soll der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen somit auch darüber entscheiden, nach welcher gesetzlichen Erbfolge verfahren werden soll.

Die Justizminister der einzelnen Mitgliedsstaaten haben im Rat der Europäischen Union unlängst eine Einigung bezüglich der EU-Erbrechtsverordnung erzielt und bereits einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der verdeutlicht, dass sich die europaweit einheitliche Verordnung auf den letzten Wohnsitz beruft. Unter anderem für deutsche Staatsbürger ergibt sich im Zuge dessen eine große Veränderung, denn bislang galt für sie das deutsche BGB Erbrecht, unabhängig davon, ob ihr letzter Wohnsitz in der Bundesrepublik war oder nicht. Bei internationalen Erbfällen in Europas neuen Regelungen wird auch eine neue Erbrechtsverordnung das Staatsangehörigkeitsprinzip, das unter anderem in Deutschland noch Anwendung findet, jedoch ausgehebelt.

Darüber hinaus sieht die EU-Erbrechtsverordnung ebenfalls die Einführung eines europäischen Nachlassverzeichnisses vor. Mithilfe dieses Dokuments sollen Erben ihre Erbenstellung leichter nachweisen können und somit auch in grenzüberschreitenden Fällen zukünftig ohne Weiteres ihr Erbrecht nachweisen können. In gewisser Hinsicht soll die Erbrechtsverordnung nicht nur das Vererben innerhalb der EU vereinfachen, sondern die Einheit Europas fördern. Wann die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft treten wird, ist bislang noch ungewiss, da die Einzelheiten noch zu klären sind.

4.8/531 ratings