Schiedsgerichte bei Erbstreitigkeiten

Im Normalfall regeln Verbraucher ihre Streitigkeiten und Auseinandersetzungen unter sich und benötigen hierzu keine juristische Unterstützung. Im zwischenmenschlichen Zusammenleben sind Reibereien und Differenzen an der Tagesordnung und somit in keinster Weise ungewöhnlich. Überall dort, wo mehrere Menschen zusammenkommen, miteinander leben oder auf andere Art und Weise miteinander zu tun haben, prallen mitunter vollkommen konträre Vorstellungen, Ansichten und Wünsche aufeinander, so dass Konfrontationen praktisch vorprogrammiert sind.

Üblicherweise sehen die Beteiligten ein, dass sie eine gewisse Kompromissbereitschaft an den Tag legen müssen, um die Streitigkeiten beilegen und gemeinsam eine friedliche Lösung finden können. Im Zuge des Zusammenlebens sind demzufolge soziale Kompetenzen gefragt, schließlich muss man auf seine Mitmenschen eingehen und sich in diese hineinversetzen können, um in Harmonie leben zu können. Gleichzeitig muss man aber natürlich nicht seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche beim Erben außer Acht lassen und sollte seine eigenen Interessen aktiv vertreten. Mangelt es an ausreichender Kompromissbereitschaft sind die Beteiligten aber mitunter nicht dazu in der Lage, eine adäquate und für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Ist dies der Fall, kommt es möglicherweise zu einer juristischen Auseinandersetzung. Wer allerdings eine günstigere und nervenschonendere Variante vorzieht kann eine Mediation ins Auge fassen, die auch im Erbrecht möglich ist. Gerade Erbengemeinschaften sind sehr streitbar und hierfür bieten sich beide Verfahren eher an, als langwierige Gerichtsprozesse.

Schiedsverfahren statt Gerichtsprozess

Bevor es zu einem Gerichtsprozess kommt, der für alle Beteiligten überaus strapaziös, kostenintensiv und zudem nervenaufreibend ist, kann ein Schiedsverfahren Abhilfe schaffen und zur Beilegung des jeweiligen Streits maßgeblich beitragen. Aus diesem Grund sieht die Rechtsprechung zur Erbschaft in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen zunächst einmal auch ein Schiedsgericht vor. Hierbei handelt es sich um eine juristische Maßnahme, die vorerst ein Schiedsverfahren anstelle eines klassischen Gerichtsprozesses einleitet. Den an dem jeweiligen Streit beteiligten Parteien wird im Zuge dessen die Möglichkeit gegeben, ohne ein aufwändiges Gerichtsverfahren eine Lösung herbeizuführen.

Im Gegensatz zu normalen Gerichtsprozessen zeichnen sich Schiedsverfahren durch eine deutlich höhere Flexibilität aus. So kann hierbei zumindest bis zu einem gewissen Grad auf die Wünsche der streitenden Parteien eingegangen werden, was beispielsweise den Verhandlungsort und den Schiedsrichter angeht. Darüber hinaus fallen beim Schiedsgericht in den meisten Fällen geringere Kosten an, während gleichzeitig ein schnellerer Ablauf des gesamten Verfahrens bis zu einer Einigung erzielt wird.

Wer ein Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht in Deutschland anstrebt, sollte aber unbedingt auch bedenken, dass dies nicht nur vorteilhaft sein muss. Unter gewissen Umständen können die hiermit verbundenen Kosten durchaus höher ausfallen. Zudem kann der rasche Ablauf mitunter zu Fehlentscheidungen führen, die aufgrund der kurzen Verfahrensdauer nur unzulänglich noch einmal überdacht wurden. Während die Unabhängigkeit eines Richters im Rahmen eines Gerichtsprozesses stets garantiert wird, kann dies bei einem Schiedsgericht gelegentlich anders sein, wobei die Unabhängigkeit parteiernannter Schiedsrichter selbstverständlich ebenfalls vorgeschrieben ist. Zu guter Letzt muss noch angemerkt werden, dass durch ein Schiedsverfahren ein Gerichtsprozess vor einem staatlichen Gericht ersetzt wird, so dass die Beteiligten hier in der betreffenden Angelegenheit kein Gehör mehr finden.

Schiedsgerichte für Erbstreitigkeiten

So manch ein erbitterter Erstreit beim erben von Immobilien wird durch alle Instanzen geführt. Seit 1998 werden deshalb solche Schiedsgerichtsverfahren auch für Erbstreitigkeiten angewendet. In der deutschen Rechtsprechung finden sich die juristischen Grundlagen zum Schiedsrecht in Buch 10 der Zivilprozessordnung. Geht es um Verfahren vor einem Schiedsgericht, finden sich in diesem Teil der ZPO alle relevanten Gesetze. Grundsätzlich gilt es festzustellen, dass ein Schiedsspruch für die an einem Schiedsverfahren beteiligten Parteien verbindlich ist und gegebenenfalls durch ein staatliches Gericht bestätigt wird, indem dieses den Schiedsspruch anerkennt und eine Erklärung zur Vollstreckbarkeit des Urteils abgibt.

In der deutschen Gesetzgebung unterscheidet man im Zusammenhang mit Schiedsgerichten die sogenannte Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit und die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Im Rahmen der Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit obliegen die Organisation des Schiedsverfahrens und die Benennung eines Schiedsrichters den beteiligten Parteien, während die Einrichtung des Schiedsgerichts durch eine externe Stelle erfolgen kann.

Im Gegensatz dazu sieht die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit die Anrufung einer Schiedsinstitution vor, die als öffentliche Stelle die Organisation des Schiedsverfahrens übernimmt, eigenen Verfahrensregeln unterliegt und zudem die Auswahl eines Schiedsrichters in die Hand nimmt. Bedürftige Personen können lt. ZPO auch Prozesskostenhilfe beantragen, aufgrund der hohen Prozesskosten wird in Deutschland auf diese Weise kein berechtigter Rechtsstreit verhindert.

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