Internationales Schiedsgericht

Schiedsgerichte sollten neutral an ihre Aufgabe herangehen und haben im Allgemeinen die Aufgabe, im Rahmen eines entsprechenden Schiedsverfahrens die Beilegung von Streitigkeiten zu erwirken. Die Besonderheit eines Schiedsgerichtes besteht vor allem darin, dass es sich hierbei um ein privates Gericht handelt, dessen Schiedsspruch aber für gewöhnlich gerichtlich voll anerkannt wird und somit juristisch bindend ist. 

Ein Schiedsgericht wird immer dann aktiv, wenn sich die streitenden Parteien hierfür entscheiden und üblicherweise vertraglich festlegen, dass ein Schiedsverfahren stattfinden soll. 

Schiedsgerichtbarkeiten zur Streitbeilegung

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren erweist sich ein Schiedsverfahren in der Praxis häufig als schneller und auch kostengünstiger. Die beteiligten Personen müssen demnach nicht so lange warten, müssen nicht so hohe Kosten fürchten und ersparen sich so einige Strapazen. Eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung ist natürlich stets die beste Wahl, aber wenn diese nicht möglich ist, kann ein Schiedsgericht Abhilfe schaffen. Ähnliche Schlichtungsverfahren kennen wir allgemein auch bei den Streiks der Arbeitnehmer.

Auch beim Erben und Vererben sind Schiedsgerichtsverfahren durchaus nicht unüblich. Gerade Erbengemeinschaften sind sehr streitbare Zwangs-Zusammenkünfte. Hier sind Schlichtung und Mediation ein häufig gewähltes Mittel zur Streitbeilegung. Bis zur Erbauseinandersetzung ist häufig ein steiniger Weg zu bewältigen, ein frühzeitig geschlossener Vertrag kann hier hilfreich sein solange eine gütliche Einigung noch möglich ist und bevor die Wogen sich zu sehr aufschaukeln. Ist bei den Erbstreitigkeiten doch das Einschalten eines Schiedsgerichtes erforderlich, sollte man bedenken, dass dieser Weg nicht nur langwierig und nervenaufreibend ist, sondern auch durchaus teuer werden kann, falls es sich um eine große  Erbschaft, also um einen hohen Streitwert handelt.

Abgesehen von der Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit, durch die Schiedsgerichte von den beteiligten Personen ohne externe Hilfe eingerichtet werden und somit die gesamte Organisation den am Schiedsverfahren beteiligten Parteien obliegt, existiert ebenfalls die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Entsprechende Schiedsgerichte sind feste Institutionen mit eigenen Regeln und Strukturen, die für außergerichtliche Streitbeilegungen zur Verfügung stehen. 

Ein ebenfalls bedeutsamer Bereich, mit dem sich internationale Schiedsgerichte befassen, ist der Sport. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem der Internationale Sportgerichtshof. Hierbei handelt es sich um die oberste Instanz in der Sportgerichtsbarkeit, die sich mit juristischen Streitfragen im professionellen Sport auseinandersetzt.

Wo finde ich ein Schiedsgericht?

Wer ein Schiedsverfahren anstrebt, kann sich an eine entsprechende Institution wenden und von der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit profitieren. Eine große Rolle spielt in diesem Bereich die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit. 

Die Industrie- und Handelskammern, Unternehmen sowie Rechtsanwaltskammern unterhalten häufig solche dauerhaften Schiedsgerichte. Wichtige internationale Schiedsgerichte sind unter anderem der in Paris ansässigen International Chamber of Commerce und dem New Yorker International Centre for Settlement of Investment Disputes angeschlossen, ein weiteres befindet sich in London. Diese internationalen Schiedsgerichte befassen sich vornehmlich mit wirtschaftlichen Aspekten und sind daher in erster Linie für die globale Wirtschaft von immenser Wichtigkeit.

Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Zu Streitigkeiten kann es natürlich nicht nur im privatwirtschaftlichen Bereich – wie zum Beispiel beim Auslandserbe – kommen, sondern durchaus auch auf zwischenstaatlicher Ebene. Ein Schiedsgericht kann hierbei eine gute Alternative zu einem Gerichtshof, wie zum Beispiel dem Internationalen Gerichtshof, sein. Im Zuge dessen kommt die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ins Spiel, die die juristische Basis für solche zwischenstaatlichen Schiedsverfahren bildet.

Maßgebend für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist das I. Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907, das sich der friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle widmet. Hieraus geht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit hervor, die zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Staaten dient. Entsprechende Schiedsgerichte können ad hoc eingerichtet werden, alternativ können aber auch ständige Schiedsgerichte konsultiert werden, was zumeist der Fall ist. Die beteiligten Parteien regeln die Modalitäten des internationalen Schiedsverfahrens mit einem Schiedsvertrag, der unter anderem Angaben zur Zuständigkeit des Schiedsgerichts sowie zum jeweiligen Verfahren enthält.

Der Schiedsspruch, den das Schiedsgericht schlussendlich fällt, ist für alle Beteiligten bindend und somit rechtswirksam. Folglich wird auf diese Art und Weise eine endgültige Entscheidung gefällt, die für das betreffende Streitverhältnis gilt und die jeweiligen Streitfragen klärt. Allerdings können Rechtsmittel gegen das Urteil des Schiedsgerichts durchaus eingelegt werden.

Kommt es zu zwischenstaatlichen Streitigkeiten ist die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der Regel die erste Wahl und daher überaus gefragt in der Staatenwelt. Ein wesentlicher Aspekt, der die Attraktivität eines internationalen Schiedsverfahrens im zwischenstaatlichen Bereich erheblich beeinflusst, ist die Flexibilität eines solchen Verfahrens. Im Rahmen des Schiedsvertrages können die Parteien Einfluss auf die Form des Verfahrens, die Besetzung des Schiedsgerichts sowie die Zuständigkeit nehmen. Weiterhin kommt ein internationales Schiedsverfahren der Souveränität der beteiligten Staaten entgegen. In Anbetracht dieser Vorteile ist es nicht verwunderlich, dass internationale Schiedsgerichte häufig in der zwischenstaatlichen Streitbeilegung eingesetzt werden.

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