Insolvenz Hartz IV und Erbrecht

Im Zuge einer Arbeitslosigkeit oder aufgrund anderer Notsituationen rutschen viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ins sogenannte Hartz IV und müssen demnach mit überaus geringen finanziellen Mitteln zurechtkommen. Da es sich hierbei um die essentielle Grundsicherung handelt, muss man für gewöhnlich deutliche Abstriche hinsichtlich seines Lebensstils machen, da ein Auskommen ansonsten in keinster Weise möglich ist. Oftmals kommen aber auch noch Schulden hinzu, die man dann nicht mehr tilgen kann, so dass eine private Insolvenz in vielen Fällen unausweichlich scheint. Selbst wenn man nach einiger Zeit wieder ins Erwerbsleben einsteigen kann, muss man weiterhin mit geringen Mitteln auskommen, schließlich bleibt dem Schuldner im Rahmen einer Insolvenz lediglich der pfändungsfreie Betrag. Doch was geschieht im Falle einer Erbschaft?

Bedürftige als Erben

Solche finanziellen Probleme haben demnach massive Auswirkungen auf das Leben und sorgen in der Regel für erhebliche Einschränkungen, schließlich sorgen die begrenzten Mittel dafür, dass man sich lediglich das Nötigste leisten kann. Eine Erbschaft kommt in einer solchen Situation überaus willkommen und kann zumindest zeitweise für mehr finanziellen Spielraum sorgen. Hierbei gilt es aber einiges zu beachten, denn wenn Bedürftige durch den Tod eines Angehörigen zu Erben werden, kann die Erbschaft durchaus angerechnet werden. So kann es durchaus dazu kommen, dass durch das geerbte Vermögen die Hartz IV-Zahlungen zeitweise vermindert oder ausgesetzt werden, oder die Erbschaft im Zuge der Privatinsolvenz gepfändet wird und den Gläubigern zugutekommt.

Bedürftigentestament erstellen

Eine Erbschaft in Kombination mit einer Insolvenz oder Hartz IV führt demnach oftmals zu keiner Bereicherung des Erben, da dieser das betreffende Nachlass-Vermögen nicht behalten kann oder hierdurch keine Transferleistungen mehr erhält. Folglich hat eine Erbschaft für sogenannte Bedürftige weitreichende Folgen und kommt mitunter nicht in dem Maße beim Erben an, wie dies vom Erblasser beabsichtigt war. Dieser kann aber bereits zu Lebzeiten entsprechend tätig werden und ein sogenanntes Bedürftigentestament errichten. Damit das Erbe trotz Insolvenz und Hartz IV dem Erben zugutekommt, muss der künftige Erblasser demnach zu Lebzeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Ist der Erbe insolvent oder bezieht Hartz IV, wird das Erbe in den meisten Fällen verschlungen, um bestehende Forderungen zu begleichen. Dies ist üblicherweise nicht im Sinne des Erblassers, schließlich möchte dieser, dass sein Vermögen dem betreffenden Erben zugutekommt. Um dies trotz einer Bedürftigkeit sicherzustellen, empfiehlt sich die Errichtung eines Bedürftigentestaments. Indem man als Testator in seiner Verfügung von Todes wegen festlegt, dass der betreffende Erbe nicht frei über das Erbe verfügen kann, haben auch die Gläubiger keinen Zugriff auf das betreffende Nachlassvermögen. Demzufolge ist dann keine Vollstreckung möglich. Da die exakte Formulierung im Falle eines Bedürftigentestaments von besonders großer Bedeutung ist, empfiehlt es sich, in diesem Zusammenhang einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Mithilfe eines erfahrenen Fachanwalts kann man schließlich dafür Sorge tragen, dass Hartz IV, Insolvenz und Erbe in Einklang gebracht werden können. Zudem kann man alle weiteren Erwägungen erfahren und sich entsprechend in allen Erbrecht Fragen beraten lassen.

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