Erbrecht fördert Emotionen

Juristische Angelegenheiten, zu denen auch alle Erbrechtsfragen zählen, gelten im Allgemeinen als äußerst trocken, kühl und theoretisch. Das Erbrecht regelt das Erben und Vererben und jede Entscheidung basiert auf gesetzlichen Regelungen, sodass für Gefühle grundsätzlich kein Platz bleibt. Insbesondere wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, kann dies zu Interessenkonflikten führen, schließlich wird das Nachlassverfahren dann dem geltenden Erbrecht entsprechend abgewickelt, während bei den nächsten Angehörigen die Trauer vorrangig ist.

Dass das Erbrecht Emotionen auch durchaus fördert und dazu beitragen kann, dass man diese besser zulassen kann, erscheint hier auf den ersten Blick eher unwahrscheinlich. Nichtsdestotrotz ist dies oftmals der Fall. Einige Erben denken, dass ihnen aus persönlichen Gründen mehr (oder Bestimmtes) aus dem Nachlass zusteht als Anderen. Manche haben auch ein Erbstück im Auge, an dem besonders viele Erinnerungen hängen usw.

Erbrecht gibt Sicherheit

Die exakten Regelungen des deutschen Erbrechts bilden demnach die juristische Basis für alle erbrechtlichen Angelegenheiten, die in der Bundesrepublik Deutschland abgewickelt werden, und geben Betroffenen gleichzeitig Sicherheit. Durch die Eindeutigkeit des Erbrechts bleiben im Allgemeinen keine Fragen offen, wodurch ein großer Teil des Konfliktpotentials schon im Keim erstickt wird, das wäre zumindest anzunehmen.

Aufgrund der juristischen Basis bestünde häufig eigentlich kein Grund für Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, weil die Rechtslage ohnehin klar ist. Für die Erben hätte dies den klaren Vorteil, dass sie ihre Kraft nicht für Streitigkeiten mit ihren Miterben verschwenden müssten. Stattdessen könnten sie ihren Emotionen freien Lauf lassen und sich der Trauerbewältigung widmen. Die Praxis bei den Gerichten sieht allerdings sehr oft anders aus.

Erblasser sollten vorsorgen

Neben den Erben profitiert auch der Erblasser von der klaren Rechtslage im Bezug auf erbrechtliche Angelegenheiten. Auf diese Art und Weise hat man schließlich die Sicherheit, dass der eigene Nachlass geordnet unter den Hinterbliebenen verteilt wird und kein Chaos entsteht. Künftige Erblasser können sich auf das deutsche Erbrecht verlassen und müssen somit nicht darum fürchten, was mit ihrem Hab und Gut nach ihrem Tod geschieht.

Obgleich das deutsche Erbrecht exakt geregelt ist und genaue Angaben zur gesetzlichen Erbfolge macht, sollten künftige Erblasser vorsorgen und eine letztwillige Verfügung erstellen. Einerseits bedeutet dies eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod, doch andererseits kann man seinen letzten Wunsch so schriftlich festhalten. Aufgrund der Rechtsverbindlichkeit eines formrichtigen Testaments kann man zudem sicher sein, dass ein letzter Wille auch durchgesetzt wird. Es sei denn, die Verfügung von Todes wegen enthält grobe Fehler und ist daher nicht rechtskräftig. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten künftige Erblasser gut informiert vorsorgen und im Zweifelsfall professionelle Hilfe von einem Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Wer als Erblasser frühzeitig vorsorgt und sich mit dem Erbrecht auseinandersetzt, befasst sich mit seinem eigenen Tod und überwindet die allgemeine Verdrängung derartiger Gedanken. Dies erweist sich auf emotionaler Ebene als sehr förderlich und kann erheblich dazu beitragen, dass man zumindest einen Teil der Angst verliert. Darüber hinaus verhindert die Vorsorge durch eine Verfügung von Todes wegen, oftmals Streitigkeiten innerhalb der Miterben einer Erbengemeinschaft.

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