Erbfolge – mit fachmännischer Hilfe
Der Großteil der Menschen in Deutschland verfasst kein Testament. Aus diesem Grund wird die Erbfolge zumeist durch gesetzliche Regelungen stattfinden.
Inhalte auf dieser Seite
Das Testament die gewillkürte Erbfolge
Die gewillkürte Erbfolge kann also zwar willkürlich definiert werden, schließlich ist jeder bei der inhaltlichen Gestaltung seines Testaments vollkommen frei. Der Gesetzgeber hat hierfür die Testierfreiheit festgelegt. Ob diese Anordnungen dann am Ende auch durchgesetzt werden, ist jedoch eine andere Frage. Viele Erblasser übersehen nämlich Wichtiges oder machen wichtige Formfehler, damit ist das Testament dann ungültig.
Testamente mit Hilfe von Anwälten oder Notaren
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, für die Errichtung eines Testaments die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Dieser kann seinen Klienten darüber aufklären, ob und inwiefern seine gewillkürten mit den gesetzlichen Vorgaben in Konflikt gerät und so mitunter nicht in der Art befolgt wird, wie der Erblasser dies gewollt hat. Die Unterstützung des fachlich versierten Beraters kostet meist nicht so viel, wie viele Menschen vermuten.
Das Testament sollte zudem auch sicher und gut aufbewahrt werden, damit es im Erbfall gefunden wird. Manche Verstecke im Haus sind allerdings so sicher, dass die Erben sie tatsächlich nicht finden.