Erbengemeinschaft hat Einigungsmöglichkeiten
Falls der Erblasser nur einen einzigen Erben hinterlässt, gestaltet sich das Nachlassverfahren äußerst einfach, schließlich geht das gesamte Hab und Gut des verstorbenen Erblassers in einem solchen Fall auf den Erben über. In den meisten Fällen existieren aber mehrere erbberechtigte Personen, die gemeinsam die Miterben einer Erbengemeinschaft bilden. Damit jeder seinen Anteil am Nachlass erhalten kann, ist im Zuge des Nachlassverfahrens die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erforderlich. Hierbei entstehen aber nicht selten Konflikte, die mitunter sogar dazu führen, dass sich eine Familie entzweit.
Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft entstehen für gewöhnlich dadurch, dass sich ein Erbe benachteiligt fühlt und höhere Ansprüche geltend machen will. Oftmals scheitert eine Einigung auch daran, dass mehrere Erben einen erbrechtlichen Anspruch an einem bestimmten Gegenstand oder Vermögenswert geltend machen wollen. Insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören, entbrennt hierüber ein mitunter erbitterter Streit.
Inhalte auf dieser Seite
Erbstreitigkeiten im Vorfeld verhindern
Mit einem umfassenden und aussagekräftigen Testament kann der Erblasser etwaige Streitigkeiten unter den Erben bereits im Vorfeld verhindern bzw. zumindest das Risiko minimieren.
Damit Ihnen das gut gelingt, hier: unsere kostenlosen Testament Muster und Vorlagen
Wenn den Erben exakte Verfügungen vorliegen, entstehen im Bezug auf den letzten Wunsch des Verstorbenen keine Unklarheiten, wodurch das Konfliktpotenzial erheblich gesenkt wird. Darüber hinaus erweist es sich als sinnvoll, den Inhalt des Testaments mit den Erben zu besprechen. Auf diese Art und Weise kann man seine eigene Sichtweise darlegen, Wünsche und Vorstellungen erläutern und die Erben zudem auf das vorbereiten, was im Rahmen des Nachlassverfahrens auf sie zukommen wird.
So wissen die Erben bereits im Vorfeld, dass sie Teil einer Erbengemeinschaft sein werden. Außerdem sind die Erben auf diese Weise so darüber im Bilde, wie hoch ihr Erbe voraussichtlich ausfallen wird. In Gesprächen mit dem künftigen Erblasser lassen sich etwaige Fragen klären, sodass bei Anfall der Erbschaft grundsätzlich kein Anlass zu Streitigkeiten gegeben ist.
Aber selbst wenn der Erblasser seine Erben frühzeitig ins Vertrauen zieht, ist dies kein Garant für eine friedliche Lösung bezüglich der Nachlassverteilung. Oftmals machen künftige Erblasser hiervon aber auch überhaupt nicht Gebrauch, da sie den eigenen Tod nicht thematisieren möchten. In einem solchen Fall sind die Erben mehr oder weniger sich selbst überlassen und müssen eigenständig eine Lösung finden.
Einigung mithilfe des Nachlassgerichts erreichen
Jeder Erbe hat zudem die Möglichkeit, die Unterstützung des zuständigen Nachlassgerichts anzufordern, sofern bislang keine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft erreicht werden konnte. Das Gericht fungiert dann als Vermittler innerhalb der Erbengemeinschaft und versucht so, eine Lösung zu erarbeiten. Die Aufgabe des Nachlassgerichts liegt hierbei ausschließlich in der Vermittlung und beinhaltet demnach keinen gerichtlichen Aufteilungsplan. Folglich führt grundsätzlich kein Weg an einer Einigung vorbei, schließlich muss früher oder später eine Erbauseinandersetzung stattfinden.