Hauserbe Fluch oder Segen?

In den meisten Fällen empfindet der sogenannte Hauserbe die Erbschaft einer Immobilie als Segen, schließlich handelt es sich hierbei um einen dauerhaften Vermögenswert. Ob als Eigenheim oder Kapitalanlage erweist sich ein geerbtes Haus als äußerst vorteilhaft, sodass sich für die meisten Hauserben überhaupt nicht die Frage stellt, ob sie das Erbe ausschlagen.

Während die meisten Menschen ein Leben lang für die eigenen vier Wände sparen und so auf ein Eigenheim hin arbeiten, fällt Hauserben ein solches ohne eigenes Zutun in die Hände. Durch die Erbschaft gelangen diese in den Besitz einer Immobilie und dürfen sich so zumindest über ein kleines Vermögen freuen.

Gefahren einer Immobilien-Erbschaft

Nichtsdestotrotz sollten vermeintliche Hauserben nicht zu naiv an die Sache herangehen und die Erbschaft auch realistisch betrachten. Obwohl die Erbschaft einer Immobilie im Allgemeinen als Segen empfunden wird, sollte man sich eine objektive Sichtweise bewahren, um so beurteilen zu können, ob es sich hierbei vielleicht doch eher um einen Fluch und nicht um einen Segen handelt.

Eine Immobilien-Erbschaft geht schließlich auch mit gewissen Gefahren und Risiken einher, die in erster Linie der Hauserbe zu tragen hat. Ist das betreffende Haus beispielsweise mit einer Hypothek oder einem Darlehen belastet, muss der Erbe für diese Schulden einstehen. Für den Fall, dass der Hauserbe das Haus nicht veräußern will, muss dieser auf sein privates Eigenvermögen zurückgreifen, um die Tilgung bewerkstelligen zu können. Ansonsten ist auch die Aufnahme eines Kredits zur Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten möglich.

Darüber hinaus gilt es auch zu beachten, dass für Immobilien immer wieder Kosten anfallen. Eine etwaige Sanierung, sowie die laufenden Kosten und Steuern müssen selbstverständlich vom Hauserben übernommen werden, sodass eine Immobilien-Erbschaft durchaus mit einigen Pflichten verbunden ist. Hauserben, die die geerbte Immobilie selbst nutzen und über nur geringe Ersparnisse verfügen, geraten so recht schnell in Bedrängnis und finanzielle Schwierigkeiten, da sie den Zahlungsverpflichtungen nur schwer nachkommen können.

Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kommt es häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Wenn beispielsweise mehrere Geschwister das elterliche Haus erben, entsteht leicht ein Konflikt im Bezug darauf, wer das Haus erhalten soll. Grundsätzlich haben alle Erben den gleichen Anspruch, weshalb eine Einigung oft schwerfällt. Derjenige, der schlussendlich das Haus erbt und dieses als neuer Eigentümer bewohnt oder als Anlage nutzt, muss seine Miterben jedoch auszahlen, schließlich haben auch diese einen Anspruch auf ihren Erbteil. Vermeintliche Hauserben sollten also im Vorfeld abwägen, ob sie überhaupt dazu in der Lage sind, den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft ihren Anteil an der Immobilie auszubezahlen. Das vorrangige und wichtigste Ziel ist es, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft möglichst rasch zu erreichen.

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