Erbe verschenken sinnvoll oder nicht?

Zu Lebzeiten den Kindern schon geben, das ist der Traum vieler Elternpaare. Die vorweggenommene Erbfolge brachte vielen Menschen jedoch leider auch in große Schwierigkeiten. Man denke nur daran, dass ein Kind auch selbst in finanzielle Schwierigkeiten kommen kann oder auch stirbt und der Partner hat anschließend als Erbe Anderes mit dem Geschenkten vor.

Die Steuervorteile hatten viele Familien in früheren Zeiten natürlich auch im Fokus. Diese steuerrechtlichen Pluspunkte schmolzen für viele Erblasser durch die Reform jedoch in Nichts zusammen. Seit Anfang 2009 gelten für Schenkungen zwar unverkennbar höhere Freibeträge, doch dies ist auch beim Erben inzwischen der Fall. Aus diesem Grund ist es bei einem normal durchschnittlichen Vermögenswert in Frage zu stellen, ob eine „vorweggenommene Erbfolge“ durch die Schenkung überhaupt noch sinnvoll ist.

Altersabsicherung beim Schenken

Die Fachleute im Erbrecht ermahnen Erblasser bei Schenkungen vor allem zunächst einmal die eigene Absicherung im Alter im Auge zu behalten. Man muss vorsichtig sein und gut überlegen, denn ist das Hab und Gut erst einmal verschenkt, dann ist es unmöglich, oder nur unter sehr erschwerten Umständen möglich, an sein Geld zu kommen. Anwälte werden daher eher warnen, das komplette Vermögen so einfach weiterzugeben. Niemand kann in die Zukunft schauen und wenn Eltern in ein Pflegeheim müssen wird es oft eng. Ganz zu schweigen von teuren Operationen oder Wünschen im Alter. Falls außerhalb der Schenkung allerdings genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann das Haus natürlich – unter schützenden Auflagen für den Schenkenden – auch weitergegeben werden. Die Übertragung des Eigenheims sollte man deshalb unbedingt zumindest durch ein lebenslages Wohnrecht absichern.

Das Verschenken mit dem neuen Erbrecht und der Erhöhung der Freibeträge ist eher nur noch für sehr vermögende Familien folgerichtig. Falls die Familie großen Grundbesitz oder mehrere Mietshäuser übrertragen will, kann die Erbschaftssteuer im Erbfall hoch werden. Beim durchschnittlichen Familien – Eigenheim hingegen greift der neue höhere Steuerfreibetrag, der von 205.000 Euro auf 400.000 Euro Steuerfreiheit angehoben wurde. Die lebzeitige Weitergabe einer Immobilie bringt somit nur noch einigen Familien wirklich eine Steuerersparnis. Unter einigen Bedingungen können Familienheime seit 2009 sogar komplett ohne eine Erbschaftssteuerforderung vererbt werden. Für einen großen Familienkreis lohnt sich daher die lebzeitige Schenkung überhaupt nicht mehr.

Eigenheime können sogar völlig steuerfrei vererbt werden

Bedingung ist allerdings, dass die Erben mindestens zehn Jahre selbst das Haus nutzen und darin wohnen. Bei Kindern beschränkt sich die Steuerfreiheit zudem auf eine Wohnfläche von insgesamt 200 Quadratmeter. Diese Steuerbefreiung zugunsten von Kindern gilt aber nicht bei Schenkungen zu Lebzeiten. Daher stellt sich noch mehr die Frage, ob das Verschenken zu Lebzeiten in solchen Fällen wirklich sinnvoll ist. Zudem stellt sich auch die Frage, ist zu jeder Schenkung ein Vertrag notwendig?

Absicherungen einbauen bei der Schenkung

Zur Sicherheit des Schenkers sollten in einen Schenkungsvertrag besondere Klauseln wie ein Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht eingebaut werden. Zudem kann im Vertrag vereinbart werden, dass das Haus zurückgeht wenn der Beschenkte insolvent sein sollte. Ansonsten würde die Immobilie an die Gläubiger fallen. Auch für weitere Fälle wäre eine Rückübertragung möglich. Ein Schenkungsvertrag kann ebenso auch eine Gegenleistung für die Schenkung beinhalten. So können die Eltern auch einfordern, dass sie von den Kindern gepflegt werden sollen.

WDR 2 Servicezeit im Hörfunk – Zwei WDR – Sendungen im November 2010

Thema:

Richtig vererben

Hier geht es zum Video: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2010/kw47/1124/00_erbe_verschenken.jsp?mid=275952

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