Testament spart Geld und Streit

Dank der Testierfreiheit steht es hierzulande jedem Menschen frei, eine letztwillige Verfügung zu erstellen und so Anweisungen bezüglich der Aufteilung des Nachlasses zu hinterlassen. Durch die Errichtung eines Testaments kann der spätere Erblasser bereits im Vorfeld Klarheit schaffen und seinen letzten Willen deutlich machen. Die Hinterbliebenen können dem Testament oder dem Erbvertrag entnehmen, welche Wünsche der Verstorbene bezüglich seines Hab und Guts hatte.

Ein Testament schafft aber nicht nur für die Hinterbliebenen Klarheit, sondern ist auch juristisch bindend. Falls einer der Erben oder eine andere Person anders mit dem Nachlass des Erblassers verfahren möchte, kann das Testament so notfalls gerichtlich durchgesetzt werden, sodass dem Willen des verstorbenen Erblassers entsprochen wird.

Kein Testament

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, ist die Rechtslage dennoch vollkommen eindeutig. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle, die eher die Regel als Ausnahmen sind, die gesetzliche Erbfolge vor, die  mit den §§ 1924 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch exakt definiert ist. Demzufolge erben nur die nächsten Verwandten des Erblassers dem Ordnungssystem entsprechend.

Grundsätzlich ergibt sich aus dem Fehlen eines Testaments also kein Problem, schließlich existieren gewisse Regelungen, wodurch die Erbfolge dennoch eindeutig geklärt ist. Nichtsdestotrotz kommt es in solchen Fällen häufig zu Streitigkeiten unter den Erben. Da der Erblasser keine entsprechenden Anweisungen hinterlassen oder Vorkehrungen getroffen hat, herrscht leicht Uneinigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft und jeder glaubt, genau zu wissen, was der Verstorbene wollte.

In Ermangelung eines Testaments entstehen somit leicht Differenzen, die sich mitunter zu handfesten Streitigkeiten führen, die dann nur noch vor Gericht geklärt werden können. Solche Streits sind häufig sehr erbittert und entzweien nicht selten ganze Familien. Darüber hinaus sind lange Gerichtsprozesse auch mit immensen Kosten verbunden.

Testament schützt vor Streitigkeiten

Ein aussagekräftiges und eindeutiges Testament erweist sich diesbezüglich als idealer Schutz und beugt solchen Situationen vor. Mithilfe einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser seine Wünsche klar und unmissverständlich äußern, wodurch ein Großteil des Konfliktpotentials aufgehoben wird. Schließlich ist hierdurch allen bekannt, welche Aufteilung der Erblasser für seinen Nachlass vorgesehen hat.

Die Errichtung eines Testaments ist aber auch für den Erblasser äußerst vorteilhaft. Mit einer derartigen Verfügung erspart er seinen Hinterbliebenen eine Menge Ärger und trägt zudem mitunter dafür Sorge, dass keine Erbstreitigkeiten die Familie entzweien. Zusätzlich kann der Erblasser so sichergehen, dass seinem letzten Wunsch entsprochen wird, da ein rechtswirksames Testament auch juristisch verbindlich ist.

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