Testament – die wichtigsten Regelungen im BGB
Künftige Erblasser verfügen oftmals über kein Fachwissen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften und müssen sich als juristische Laien in ein überaus komplexes Teilgebiet dieser Wissenschaft einarbeiten, denn das deutsche Erbrecht zeichnet sich durch eine enorme Vielzahl an Regelungen und Bestimmungen aus. Dass man hierbei mitunter den Überblick verliert und sich beim Erben und Vererben überfordert fühlt, ist somit absolut verständlich und kein Wunder. Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, muss sich aber dennoch mit dem Erbrecht des deutschen BGB auseinandersetzen und die betreffenden Paragraphen studieren.
Im Idealfall hat man in dieser Angelegenheit natürlich einen erfahrenen Experten an seiner Seite und erhält von diesem Hilfestellungen bei der Testamentserrichtung, sowie eine umfassende Beratung. Nichtsdestotrotz schadet es natürlich nicht, sich zumindest mit den Grundlagen des Erbrechts vertraut zu machen und sich im Zuge dessen ein gewisses Grundwissen anzueignen. Auf diese Art und Weise kann man sich mit den wichtigsten Regelungen zum Testament vertraut machen und erfährt gleichzeitig, inwiefern die eigenen Wünsche und Vorstellungen realistisch und umsetzbar sind.
Inhalte auf dieser Seite
Das Testament im Bürgerlichen Gesetzbuch
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch die juristische Grundlage für das geltende Erbrecht, dem das gesamte Fünfte Buch gewidmet ist. Unter anderem wird in diesem Teil natürlich auch das Testament detailliert behandelt, so dass sich alle diesbezüglichen Gesetze und Regelungen hierin finden. Grundsätzlich dürfte demnach ein Blick ins BGB-Erbrecht genügen, um sich mit den juristischen Besonderheiten des Testaments vertraut zu machen. Ganz so einfach gestaltet sich dies in der Praxis aber nicht, schließlich finden hier zahlreiche Gesetze Anwendung, während gleichzeitig berücksichtigt werden muss, dass immer wieder Testamentsreformen des Erbrechts stattfinden und für Änderungen der Rechtslage sorgen. Auch zahlreiche aktuelle Gerichtsurteile belegen die Komplexität dieses Themas.
In Anbetracht dessen ist es ratsam, einen Anwalt für Erbrecht oder Notar zu konsultieren, um so einen erfahrenen Juristen an seiner Seite zu wissen. Zudem empfehlen wir rechtssichere Vorlagen zu nutzen, denn auch diese sorgen dafür, dass ein Testament rechtsgültig sein kann. Dies alles ist natürlich nicht umsonst, der Anwalt stellt eine Kostennote, auch die Notarkosten müssen bedacht werden und für die geprüften rechtssicheren Vorlagen wird ebenfalls ein vergleichsweise kleiner Obolus fällig, doch das alles kann sich letztendlich lohnen, weil hierbei die wichtigsten Regelungen lt. BGB beachtet werden.
BGB Regelungen zum Testament
Im BGB finden sich die wichtigsten Regelungen zum Testament vor allen in den Paragraphen § 2247 BGB, § 2267 BGB und § 2232 BGB. Während sich Letzterer mit dem öffentlichen Testament befasst, ist das eigenhändige Testament Thema in § 2247 BGB. Für all diejenigen, die mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Berliner Testament errichten möchten, ist dahingegen vor allem § 2267 BGB maßgebend. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich aber natürlich noch weitere Regelungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments von großer Bedeutung sind. Hierzu gehört unter anderem auch die Testierfähigkeit, der sich der deutsche Gesetzgeber in § 2229 BGB ausführlich widmet. Die Testierfreiheit, die die rechtliche Grundlage für die Testamentserrichtung darstellt, ist dahingegen in § 1937 BGB juristisch verankert. In Anbetracht der Vielzahl an relevanten Regelungen ist es nicht verwunderlich, dass Laien hierbei mitunter den Überblick verlieren und daher gut beraten sind, einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen.