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Steuerfalle-Erbschaft

Steuerfalle Erbschaft

Die meisten Menschen verbinden eine Erbschaft mit Reichtum oder zumindest einem gewissen Vermögen, schließlich geht im Zuge dessen das Hab und Gut des verstorbenen Erblassers auf dessen Erben über. Nichtsdestotrotz ist ein Erbfall selbstverständlich auch immer ein Anlass zur Trauer, denn erst durch den Tod eines Menschen wird eine Erbschaft in die Wege geleitet. Der Verlust eines geliebten Menschen setzt den Hinterbliebenen für gewöhnlich stark zu, so dass zunächst Trauer und Schmerz ihr Leben bestimmen. Dennoch muss man in einer solchen Situation einen kühlen Kopf bewahren, da es einige Dinge zu regeln gibt. Abgesehen von der Auflösung des Haushalts, der Beerdigung und Erledigung verschiedener Formalitäten steht hierbei auch die Erbschaft im Vordergrund. So muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist und inwiefern der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird.

Darüber hinaus gilt es weiterhin zu beachten, dass jeder Erwerb von Todes wegen grundsätzlich der Erbschaftssteuer unterliegt. So ist jeder Erbe steuerpflichtig und muss einen Teil seiner Erbschaft an den Fiskus abführen. Im Zuge dessen erweist sich eine Erbschaft mitunter sogar als regelrechte Steuerfalle, so dass die Hinterbliebenen vom Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten werden. So können durchaus je nach Höhe der Erbschaft und Steuerklasse bis zu 50 Prozent der Erbschaft als Erbschaftssteuer fällig werden, so dass am Ende eventuell nur noch die Hälfte des geerbten Vermögens übrig bleibt.

Steuern sparen durch Schenkungen

Als künftiger Erblasser sollte man dies bereits frühzeitig bedenken und entsprechend vorsorgen, denn indem man seinen Nachlass früh regelt, schafft man nicht nur Klarheit, sondern kann darüber hinaus maßgeblich zur steuerlichen Entlastung seiner Erben beitragen. Während die nächsten Angehörigen, wie der überlebende Ehegatte und die Kinder, noch in den Genuss relativ hoher Befreiungen im Zuge der Erbschaftssteuer kommen, ist dies bei allen anderen Erben nicht der Fall. Unabhängig davon, wer am Nachlass beteiligt werden soll, erweist sich eine adäquate Vorsorge stets als überaus sinnvoll.

Vor allem Schenkungen erweisen sich in diesem Zusammenhang als sehr sinnvoll und können die künftigen Erben vor der Steuerfalle Erbschaft bewahren. Schenkungen unterliegen zwar ebenfalls der Schenkungs- und Erbschaftssteuer, doch durch die richtige Vorgehensweise lässt sich die Steuerlast für die Hinterbliebenen auf ein Minimum reduzieren oder sogar gänzlich vermeiden. Ausschlaggebend ist hierbei die Tatsache, dass die Freibeträge im Rahmen einer Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue in Anspruch genommen werden können. Wer also über ein großes Vermögen verfügt, sollte in Erwägung ziehen, dieses aufzuteilen und alle zehn Jahre Stück für Stück im Zuge von Schenkungen zu übertragen. Auf diese Art und Weise kann man die gesetzlich verankerten Freibeträge optimal ausnutzen. Ein solches Vorgehen erfordert aber selbstverständlich eine frühzeitige Planung und kann somit alles andere als kurzfristig erfolgen.

Bei weiter entfernten Verwandten könnte sich auch eine Lebensversicherung eventuell als steuergünstig herausstellen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater nicht erst bei der Erbschaftssteuererklärung, sondern schon viel früher mit diesem Fragen zu konsultieren.

Sarah Greszat am 23.08.2011


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