Zweites Gurlitt-Testament sorgt für Streit

Cornelius Gurlitt sorgte vor allem in seinen letzten Lebensmonaten für Aufsehen, denn die Augsburger Staatsanwaltschaft fand mehr als 1.200 Kunstwerke in seiner Wohnung in München und beschlagnahmte im Frühjahr 2012 die gesamte Kunstsammlung. Im April 2014 soll Gurlitt dann mit der Bundesregierung und dem bayrischen Justizministerium kooperiert haben. Im Zuge dessen zeigte sich der Kunstsammler bereit, für den Verbleib der Kunstwerke, die der sogenannten NS-Raubkunst zuzuordnen sind, einer angemessenen Lösung zuzustimmen. So wurde die Beschlagnahmung schließlich aufgehoben.

Erbfall Gurlitt sorgt für Aufsehen

Mittlerweile ist Cornelius Gurlitt seit dem 6. Mai 2014 tot, weshalb nun sein Erbe für Aufsehen sorgt. Wie „spiegel.de“ berichtete, setzte Gurlitt das Kunstmuseum Bern als Alleinerben ein. Das Museum zeigte sich überrascht und hat noch keine Entscheidung getroffen, ob es das Erbe antreten will oder nicht. Insgesamt sechs Monate hat es Zeit, den Sachverhalt genau zu prüfen, denn im Ausland befindliche Erben können ihr Erbe innerhalb von sechs Monaten ausschlagen. Dem Bericht zufolge zeigen sich die Angehörigen des verstorbenen Kunstsammlers zufrieden mit der Entscheidung, die Kunstwerke in die Schweiz zu schicken. Dies sollen insgesamt fünf Verwandte in einer Stellungnahme deutlich gemacht haben. Auf den ersten Blick erscheint der Erbfall somit recht unkompliziert, weil die Angehörigen keinen Widerstand leisten und den letzten Willen von Cornelius Gurlitt akzeptieren.

Aktuellen Medienberichten zufolge, vertritt aber nicht die gesamte Verwandtschaft diese Meinung. Ein entfernter Verwandter, der in Spanien lebt, soll laut „spiegel.de“ bereits angekündigt haben, gegen die Einsetzung des Kunstmuseums Bern als Alleinerbe zu klagen. Das zuständige Nachlassgericht in München soll bislang noch keine Kenntnis von einer etwaigen Anfechtung des Testaments erhalten haben.

Zweites Testament von Cornelius Gurlitt ist aufgetaucht

Zusätzlich zu den Turbulenzen, die sich mittlerweile im Erbfall Gurlitt abzeichnen, ist nun ein zweites Testament aufgetaucht. Auf „spiegel.de“ ist zu lesen, dass es sich hierbei um ein weiteres öffentliches Testament handeln soll, dass der Erblasser am 21. Februar 2014 errichtet haben soll, während das erste Testament vom 9. Januar 2014 stammt. Aus Insiderkreisen will „spiegel.de“ erfahren haben, dass Cornelius Gurlitt einen Angehörigen in seinem zweiten Testament besonders bedacht und diesem einen sechsstelligen Betrag vererbt hat. Stephan Holzinger, seines Zeichens Sprecher von Gurlitt, machte keine Aussagen zu dem zweiten Testament und machte deutlich, dass der veränderte Sachverhalt auch ihn überrascht habe.

Das Nachlassgericht München wird sich somit noch einige Zeit mit dem Erbe von Cornelius Gurlitt befassen müssen. Gegebenenfalls steht auch noch ein gerichtliches Nachlassverfahren bevor.

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