Ein Testament sollten Sie selbst schreiben

Geht es um die Errichtung eines Testaments, werden viele Menschen nervös und unsicher, schließlich handelt es sich hierbei in gleich mehrfacher Hinsicht um ein heikles Thema. Zunächst einmal will man für gewöhnlich gar nicht an den eigenen Tod denken, geschweige denn entsprechende Vorbereitungen treffen. Oftmals werden alle damit im Zusammenhang stehenden Gedanken schnell beiseitegeschoben und verdrängt, was dafür sorgt, dass viele Menschen am Ende doch nicht für den Ernstfall sprich Erbfall vorsorgen und ihren Angehörigen die gesamte Last der Nachlassverteilung aufbürden.

Abgesehen davon, dass man sich vor dem Testament verfassen wohl oder übel mit dem Tabuthema Tod auseinandersetzen muss, sorgt noch ein weiterer Aspekt für Unsicherheiten und Nervosität. Als juristischer Laie tut man sich für gewöhnlich überaus schwer, juristische Fachtexte zu verstehen und ist somit auch ratlos, was die Errichtung des eigenen Testaments und den Folgen, die daraus resultieren, angeht. Nichtsdestotrotz sollte man sich dies nicht zum Anlass nehmen, die Nachlassplanung mit Testamentserrichtung aufzugeben und stattdessen einfach darauf zu vertrauen, dass alles schon gut verlaufen wird. Dessen kann man sich in keinster Weise sicher sein, schließlich können die individuellen Wünsche und Vorstellungen massiv von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Wenn man sich dies erst in letzter Minute überlegt, könnte auch ein Nottestament noch eine Lösung sein, wenngleich vermutlich keine gute.

Testament selbst schreiben

Somit sollte man es sich nicht nehmen lassen, selbst für den eigenen Erbfall vorzusorgen und im Zuge dessen ein entsprechendes Testament zu errichten. Werden alle geltenden Formvorschriften beachtet und auch die gesetzlichen Bestimmungen des Pflichtteilsrecht im BGB-Erbrecht berücksichtigt, steht einer Umsetzung der Verfügung von Todes wegen nichts im Wege. Dass man als künftiger Erblasser und somit Testator den Inhalt des Testaments nicht nur kennen, sondern auch dessen Urheber sein sollte, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir empfehlen für die Erstellung eines rechtskräftigen Testaments rechtssichere Vorlagen und zur Orientierung ebenfalls unsere Muster und Vorlagen.

Mit der allgemeinen Testierfreiheit gemäß § 1937 BGB gibt der deutsche Gesetzgeber seinen Bürgern die Möglichkeit, durch eine Verfügung von Todes wegen die Nachlassverteilung selbst in die Hand zu nehmen. Allein schon den Hinterbliebenen zuliebe sollte man hiervon unbedingt Gebrauch machen und ein Testament errichten, denn nur so können die Angehörigen im Erbfall sicher wissen, was im Bezug auf den Nachlass der letzte Wunsch des Verstorbenen war.

Hat man sich erst einmal dazu entschlossen, mit einem Testament für den Fall der Fälle vorzusorgen, der früher oder später auf jeden Fall eintreten wird, gilt es eine entsprechende Verfügung von Todes wegen zu verfassen. Im Zuge dessen kann man natürlich juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, sollte das Testament aber dennoch selbst schreiben. Im Falle eines eigenhändigen Testaments ist dies ohnehin erforderlich, denn die betreffenden Formvorschriften verlangen gemäß § 2247 BGB, dass das Testament eigenhändig und somit handschriftlich vorliegt. Hat der Testator das eigenhändige Testament nicht selbst geschrieben, ist dieses folglich auf keinen Fall rechtsgültig und wird somit auch nicht anerkannt.

Aus § 2232 BGB geht dahingegen hervor, dass es für die rechtsgültige Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht zwingend erforderlich ist, dass der Erblasser das Testament selbst geschrieben hat. So kann er dem Notar eine Niederschrift seines letzten Willens übergeben, wobei es vollkommen irrelevant ist, ob die Schrift handschriftlich oder maschinengeschrieben vorliegt. Weiterhin besteht bei einem öffentlichen Testament ebenfalls die Möglichkeit, seinen letzten Willen dem Notar gegenüber mündlich zu erklären. Der Notar fertigt dann eine Niederschrift der Erklärung an, die lediglich der Unterschrift des Testators bedarf, aber nicht von diesem geschrieben sein muss.

Unabhängig davon, welche Variante man wählt, empfiehlt es sich immer, das Testament selbst zu schreiben und auch die vollständige Unterschrift. Während der Testamentserrichtung setzt man sich intensiv mit dem deutschen Erbrecht heute und dessen Möglichkeiten auseinander. Überlässt man die Erstellung des Testaments beispielsweise dem Notar, ist man mit der gesamten Materie für gewöhnlich nicht so vertraut und kennt mitunter nicht alle Details.

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