Wirken Vollmachten über den Tod hinaus?

Bei Vollmachten handelt es sich grundsätzlich um gewöhnliche Rechtsgeschäfte, durch die der Vollmachtgeber eine dritte Person mit einer Vertretungsmacht ausstattet. Der Vollmachtgeber erteilt die Vollmacht und der Bevollmächtigte kann in festgelegtem Rahmen für den Vollmachtgeber handeln. In der Regel sind sämtliche Rechtsgeschäfte nur solange bindend, wie alle beteiligten Parteien leben. Folglich ist auch anzunehmen, dass Vollmachten ihre Rechtskräftigkeit durch den Tod des Vollmachtgebers verlieren. In der Praxis bestätigen diesbezüglich jedoch Ausnahmen die Regel, denn Vollmachten gelten durchaus auch über den Tod hinaus.

Der deutsche Gesetzgeber kennt eine Vielzahl an unterschiedlichen Vollmachten. Hier sind beispielsweise Spezialvollmachten zu nennen, die sich auf eine einzelne Handlung beschränken, die in der Vollmacht exakt definiert ist. Im Gegensatz dazu steht die sogenannte Generalvollmacht, die, wie der Name bereits aussagt, sämtliche Rechtsgeschäfte umfasst, bei denen eine Vertretung juristisch zulässig ist.

Postmortale Vollmacht

Der deutsche Gesetzgeber sieht zudem Vollmachten – Portmortale Vollmacht oder Transmortale Vollmacht – vor, die über den Tod hinaus wirken. Hierdurch kann man eine Handlungsunfähigkeit zwischen dem Eintritt des Erbfalles und der Ausstellung des Erbscheines vermeiden. Vollmachtsberechtigte können alle vertrauenswürdigen Menschen sein, in der Regel ist dies jedoch der Erbe oder der Testamentsvollstrecker.

Vollmacht über den Tod hinaus  –  Muster
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