Sterbeurkunden

Im Todesfall eines geliebten Menschen können die Hinterbliebenen in der Regel zunächst keinen klaren Gedanken fassen und sind in ihrer tiefen Trauer mehr oder weniger gefangen. Der schmerzliche Verlust ist üblicherweise ein großer Schock, den man erst einmal verarbeiten muss. Die Hinterbliebenen befinden sich somit in einer emotionalen Ausnahmesituation. Gleichzeitig werden sie mit bürokratischen Angelegenheiten und Nachlasssachen konfrontiert, die zum Teil keinen Aufschub dulden und umgehend erledigt werden müssen. Ob es nun um die Beisetzung, die Wohnungsauflösung oder erbrechtliche Angelegenheiten geht, die Hinterbliebenen des Verstorbenen müssen aktiv werden und ihre Gefühle zunächst zurückstellen, um einen klaren Kopf zu behalten und angemessen handeln zu können.

Inhalt und Funktion einer Sterbeurkunde

Zunächst müssen sich die Angehörigen des Verstorbenen auf den Weg zum Standesamt machen, um dort die Sterbeurkunde zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein überaus wichtiges Dokument, denn die Sterbeurkunde gilt als amtliche Urkunde zum Nachweis des Todes der betreffenden Person. Im Rechtsverkehr ist eine Sterbeurkunde demzufolge essentiell und unverzichtbar, wenn es um die Regelung der Beisetzung oder anderer Angelegenheiten geht, die im Zusammenhang mit dem Tod des Verstorbenen stehen.

Die Sterbeurkunde gibt in erster Linie Auskunft über den Ort und Zeitpunkt des Versterbens der betreffenden Person. Weiterhin finden sich hierin noch weitere Angaben. So darf der vollständige Name des Verstorbenen natürlich auf keinen Fall fehlen. Neben dem Tod wird auch die Geburt mit Ort und Zeitpunkt hierin erwähnt. Der Familienstand und letzte Wohnsitz ist ebenfalls aus der Sterbeurkunde ersichtlich. Darüber hinaus gibt die Sterbeauskunft ebenfalls darüber Auskunft, welcher Religionsgemeinschaft der Verstorbene angehörte. All diese Angaben beruhen auf dem Inhalt des Personenstandbuches, das beim Standesamt geführt wird. In der Regel müssen bei der Beantragung auch die Geburtsurkunde und weitere Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

Zentrale Aufgabe einer jeden Sterbeurkunde ist es demzufolge über den Tod der betreffenden Person zu informieren und gleichzeitig die wesentlichen Angaben zum Verstorbenen zu liefern. Da eine Sterbeurkunde ausschließlich vom Standesamt ausgestellt wird, verfügt diese über eine hohe Anerkennung und wird von zahlreichen offiziellen Stellen verlangt. Beispielsweise im Zusammenhang mit der Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht oder einem Rentenantrag beim Versicherungsträger ist die Sterbeurkunde unbedingt vorzulegen. Auch beim Bestattungsunternehmen, dem Vermieter des Verstorbenen zur Kündigung des Mietvertrages und vielen weiteren Stellen ist die Vorlage der Sterbeurkunde erforderlich.

Beantragung einer Sterbeurkunde

Im Todesfall sollten sich die Angehörigen schnellstmöglich an das zuständige Standesamt wenden und sich dort um die Ausstellung der Sterbeurkunde kümmern. Zuständig ist stets das Standesamt, in dessen Bezirk die betreffende Person verstorben ist. Der überlebende Ehegatte, eingetragene Lebenspartner, die Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern oder andere Abkömmlinge oder Vorfahren des Verstorbenen können beim jeweils zuständigen Standesamt die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen. Zudem können auch andere Personen, die ein rechtliches Interesse belegen können, den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde stellen. In der Praxis übernehmen somit häufig Bestattungsinstitute diese Aufgabe und entlasten die trauernden Hinterbliebenen auf diese Art und Weise.

Im Rahmen der Beantragung der Sterbeurkunde, die man sich gleich in mehrfacher Ausfertigung ausstellen lassen sollte, müssen natürlich auch einige Unterlagen vorgelegt werden. Zunächst muss der Antragsteller seine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen beziehungsweise sein rechtliches Interesse belegen. Überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner müssen dahingegen einen Nachweis über die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft beibringen. Zusätzlich sollte ein Ausweisdokument des Verstorbenen vorgelegt werden. Alte Urkunden oder das komplette Stammbuch des Verstorbenen sind in diesem Zusammenhang zwar nicht zwingend erforderlich, können sich aber als große Hilfe erweisen und die Ausstellung der Sterbeurkunde mitunter deutlich beschleunigen.

Antragsteller müssen zudem bedenken, dass die Standesämter für die Ausstellung einer Sterbeurkunde eine Gebühr erheben. Die diesbezüglichen Kosten werden von jeder Kommune individuell festgesetzt und können demnach von Standesamt zu Standesamt variieren. Üblicherweise liegen die Kosten für eine Sterbeurkunde bei etwa 10 Euro, wobei jede weitere Ausführung mit jeweils rund 5 Euro zu Buche schlägt. Oftmals sind Sterbeurkunden speziell zur Vorlage bei der Rentenversicherung gebührenfrei erhältlich. In Anbetracht dessen lohnt es sich, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und dem Standesamt den Zweck der jeweiligen Sterbeurkunde mitzuteilen.

Die internationale Sterbeurkunde

Die Internationale Sterbeurkunde ist eine besondere Variante der Sterbeurkunde und trägt gewissermaßen der zunehmenden Globalisierung Rechnung. Vor allem innerhalb der Europäischen Union scheinen die ohnehin offenen Grenzen an Bedeutung zu verlieren, schließlich kann sich jeder EU-Bürger an einem Ort seiner Wahl in der Europäischen Union niederlassen. Internationale Erbfälle, mit Immobilien im Ausland, sind in Anbetracht dieser Sachlage längst keine Seltenheit mehr, sondern vielmehr immer häufiger an der Tagesordnung.

In einem solchen Fall wird üblicherweise eine Internationale Sterbeurkunde benötigt, die dann auch in anderen Staaten ohne Weiteres eingesetzt werden kann. Die Hinterbliebenen des Erblassers verfügen so zumindest schon einmal über die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei den ausländischen Behörden. Die Internationale Sterbeurkunde ist ebenso wie die nationale Sterbeurkunde bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Einzugsgebiet sich der Todesfall ereignet hat. Die Gebühr für eine internationale Sterbeurkunde fällt üblicherweise etwas höher aus, doch im Gegenzug erhält man ein mehrsprachiges Dokument, das in allen Staaten anerkannt ist, die dem „Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern“ beigetreten sind.

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