Internationale Sterbeurkunde
Nachdem ein Angehöriger verstorben ist müssen zahlreiche Behördengänge der Erben und organisatorische Angelegenheiten sowie die unerlässlichen Formalitäten im Todesfall erledigt werden. Die Hinterbliebenen müssen demnach einen kühlen Kopf bewahren, auch wenn sie von Trauer und Schmerz erfüllt sind und zunächst Zeit brauchen, um mit dem Verlust des geliebten Menschen zurechtzukommen. Einige Dinge erlauben allerdings keinen Aufschub und müssen daher umgehend in Angriff genommen werden. Von besonders großer Wichtigkeit ist hier die Sterbeurkunde, denn hierbei handelt es sich um die amtliche Urkunde, die den Tod des Verstorbenen bescheinigt. Ob es um die Beisetzung, den Nachlass oder die Wohnungsauflösung geht, die Sterbeurkunde ist absolut unverzichtbar und muss aus diesem Grund umgehend beantragt werden. Beim Immobilien erben benötigt man ein notarielles Testament und die Sterbeurkunde oder einen Erbschein zur Änderung des Grundbucheintrages.
So führt der Weg die Hinterbliebenen zunächst zum zuständigen Standesamt, wo die Sterbeurkunde üblicherweise ausgestellt wird. Vor allem Behörden verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde, weshalb diese für das Nachlassgericht, die Rentenversicherung und viele weitere Stellen essentiell ist. Zudem muss eine Sterbeurkunde auch vorliegen, um die Bestattung des Verstorbenen in die Wege leiten zu können. In einigen Fällen reicht eine klassische Sterbeurkunde allerdings nicht aus, da der betreffende Sterbefall einen gewissen Auslandsbezug aufweist. Folglich ist ein Dokument erforderlich, das auch im Ausland ohne Weiteres anerkannt wird. Eine internationale Sterbeurkunde ist in solchen Situationen gefragt und sorgt auch im internationalen Rechtsverkehr für Sicherheit und Klarheit.
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Internationale Sterbeurkunde ausstellen lassen
Stellen die Hinterbliebenen fest, dass der Sterbefall mit einem Auslandsbezug, also einer Erbschaft im Ausland, verbunden ist, sollten sie sich umgehend um eine internationale Sterbeurkunde bemühen, um so das richtige Dokument zur Hand zu haben. Eine internationale Sterbeurkunde kann man sich beim örtlichen Standesamt ausstellen lassen. Folglich muss man sich in diesem Zusammenhang an keine besondere Stelle wenden.
Die Antragstellung kann durch den verwitweten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, Abkömmlinge, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern des Verstorbenen sowie andere Personen erfolgen, die hieran ein berechtigtes Interesse haben, das es gegebenenfalls auch nachzuweisen gilt. Diesen Nachweis des rechtlichen Interesses beziehungsweise des Verwandtschaftsverhältnisses, ein Ausweisdokument des Verstorbenen, den Totenschein sowie standesamtliche Urkunden sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Wenn es um die Beantragung einer normalen oder auch internationalen Sterbeurkunde geht, muss man beachten, dass die Zuständigkeit bei dem Standesamt liegt, in dessen Einzugsgebiet die betreffende Person verstorben ist. Weiterhin sollten es die Hinterbliebenen nicht versäumen, gleich mehrere Exemplare zu beantragen, um in dieser Hinsicht bestens versorgt zu sein.
Besonderheiten einer internationalen Sterbeurkunde
Eine internationale Sterbeurkunde ist immer dann hilfreich, wenn diese nicht nur in Deutschland zum Einsatz kommt. Im Falle eines Sterbefalls mit Auslandsbezug ist es demzufolge ratsam, beim Standesamt eine internationale Sterbeurkunde zu beantragen. Die zentrale Besonderheit dieser Sterbeurkunde besteht in ihrer Mehrsprachigkeit, so dass spätere Übersetzungen nicht erforderlich sind und die Sterbeurkunde so auch im Ausland problemlos eingesetzt werden kann. Für Erbfälle, bei denen das Internationale Erbrecht relevant ist, kann dies unerlässlich sein.
Eine internationale Sterbeurkunde kann die Abläufe somit deutlich beschleunigen und auch vereinfachen, so dass sich die Hinterbliebenen nicht noch um eine Übersetzung kümmern müssen. Das zuständige Standesamt in Deutschland stellt einfach eine mehrsprachige Sterbeurkunde aus und behebt etwaige Sprachbarrieren so bereits im Voraus. Darüber hinaus sollte man sich natürlich auch mit der Anerkennung der internationalen Sterbeurkunde im Ausland beschäftigen und im Zuge dessen in Erfahrung bringen, ob die internationale Sterbeurkunde in den beteiligten Staaten anerkannt werden würde. Grundlage hierfür ist das „Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern“. Nur in Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, wird eine internationale Sterbeurkunde problemlos anerkannt und kann hier somit als amtlicher Nachweis eines Sterbefalls eingesetzt werden.