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Ortsangabe im Testament

Bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments gilt es einiges zu beachten, schließlich soll die letztwillige Verfügung schlussendlich auch rechtswirksam sein. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass sich der Erblasser im Vorfeld ausführlich mit der Thematik auseinandersetzt und zudem die formalen Vorgaben für ein eigenhändiges Testament kennt. Falls das Testament grobe Fehler enthält, könnte dieses unter Umständen für unwirksam erklärt werden, sodass die Wünsche und Anordnungen des Erblassers nichtig werden und stattdessen ausschließlich die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet.

Ortsangabe und Datum sind wichtige Fakten im Testament

Neben dem eigentlichen Inhalt muss das eigenhändige Testament aber noch weitaus mehr enthalten. So ist die Unterschrift des Erblassers unabdinglich, da die letztwillige Verfügung erst hierdurch wirksam wird. Darüber hinaus sind in der Regel ebenfalls Angaben bezüglich des Datums und des Ortes erwünscht. Ein Fehlen der Ortsangabe oder des Datums hat aber keinesfalls zur Folge dass das Testament an Gültigkeit verliert.

Es ist aber unbedingt ratsam, das Datum im Testament zu nennen und dieses außerdem mit einer Ortsangabe zu versehen, da auf diese Art und Weise deutlich leichter ermittelt werden kann, ob das entsprechende Testament rechtskräftig ist oder nicht und wann es erstellt wurde. Falls der Erblasser zwischenzeitlich testierunfähig war oder mehrere Testamente hinterlassen hat, kann anhand des Datums festgestellt werden, wann die jeweilige letztwillige Verfügung verfasst wurde. Diese Information gibt dann darüber Auskunft, ob der Erblasser zum Zeitpunkt des Verfassens testierunfähig war oder später ein weiteres Testament errichtet hat, das aufgrund seiner Aktualität das alte ersetzt.

Ähnliches gilt für die Ortsangabe im Testament denn auch diese kann wichtige Informationen enthalten und sollte daher unbedingt im Testament gemacht werden. Die Angabe des Ortes ist zwar nicht zwingend erforderlich und lediglich wünschenswert, doch ein Fehlen dieser kann unter Umständen Zweifel über die Rechtskräftigkeit des Testaments zur Folge haben.

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