Kosten Notar

Immer mehr Rechtsgeschäfte und Verträge müssen von einem Notar beurkundet und beglaubigt werden. Der Notar verrechnet für seine Dienste Kosten nach der Kostenordnung, diese können jedoch nicht nach Belieben des Notars erhoben werden. Diese sind nicht so hoch, wie allgemein angenommen wird. Die Kostenordnung, die im gesamten Bundesgebiet gültig ist wird vom Gesetzgeber festgelegt. Diese Gebühren sind beim Notar im Gegensatz zur Kostenordnung bei den Anwälten nicht verhandelbar. Die Gebühren schuldet derjenige, dessen Erklärung beurkundet werden muss. Wenn mehrere Beteiligte einen Vertrag schließen, kann grundsätzlich frei vereinbart werden, wer die Kosten bezahlt. Wenn keine genauen Vereinbarungen getroffen sind, gibt der Notar die gesetzliche Anwendung vor. Dies sieht vor, dass beim Kaufvertrag der Käufer die Gebühren für Beurkundung und Vollzug übernimmt. Dem Verkäufer werden lediglich die Kosten für die Lastenfreistellung aufgebürdet.

Kosten Notar – Richtwerte

Die Höhe der Notar Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Wert des beurkundeten Gegenstandes. Bei der Beurkundung von Immobilien ist die notarielle Beurkundung unverzichtbar. Die Notarkosten sind hier mit einem Prozent vom Kaufpreis zu berücksichtigen. Wenn das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden soll fallen hierauf noch einmal 0,04 % des vererbten Vermögens zum Zeitpunkt der Testamentserstellung an.

Zur Erstellung eines Einzeltestaments berät der Notar über gute Wege zur Vererbung. Fertigt er Entwürfe und beurkundet diese, muss man bei einem Vermögen von 250.000 € mit ca. 400 € Notar Kosten rechnen. Zu diesen Berechnungen muss man jeweils die Mehrwertsteuer hinzurechnen.

Der seriöse Notar gibt den Kunden vor seiner Tätigkeit Auskunft über die zu erwartenden Kosten.

Kosten Notar – der Gebührensatz

Die Kostenordnung ist geordnet in vier verschiedene Arten der Gebühren.

Die doppelte, die einfache, die halbe und die so genannte Viertelgebühr:

Die doppelte Gebühr verrechnet der Notar bei Verträgen. Der Kaufvertrag mit einer Kaufpreishöhe von 200.000 € kostet Notargebühren von 714 €. Bei der Beurkundung des Kaufvertrages kommen noch diverse Nebengebühren (bis zu ca. 300 €) dazu.

Eine einfache Gebühr wird beispielsweise für ein Testament verlangt. Bei einem Nachlass von 50.000 € fallen ca. Gebühren für den Notar von 132 € an. Diese beinhalten jedoch nicht die amtliche Aufbewahrung.

Die halbe Gebühr wird berechnet bei Beurkundungen, dies ist bei Vollmachten oft der Fall. Die Beurkundung einer Vollmacht zum alleinigen Verkauf eines gemeinsamen Grundstücks bei einem  Grundstückswert von 25.000 € entsteht ein Anspruch des Notars auf eine Gebühr von 42 €.

Die Viertelgebühr ist vorgesehen für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung. Das Beglaubigen von Löschungsanträgen z.B. einer Grundschuld von 20.000 € kostet lediglich 18 €. Die Löschung ist jedoch nur im Falle eines Verkaufs empfehlenswert denn eine eingetragene Grundschuld kann man jederzeit ohne großen Kostenaufwand wieder aktivieren.

Die Mindestgebühr bei Notaren beträgt im Jahr 2009 zum Beispiel 10 €.

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