Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist in der Bundesrepublik Deutschland ein rechtskräftiges Mittel, um gerichtlich überprüfen zu lassen, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Folglich gibt bereits der Name Feststellungsklage Auskunft über die Funktion dieser Klageart, schließlich soll auf diese Art und Weise festgestellt werden, ob ein bestimmter Sachverhalt gegeben ist oder nicht.

Eine Feststellungsklage kann folglich eingereicht werden, wenn der Kläger die offizielle Feststellung eines bestimmten Sachverhalts fordert. Im Zuge einer zivilrechtlichen Feststellungsklage soll beispielsweise ein Richter über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen zwei streitenden Parteien entscheiden. Zudem ist es im Rahmen einer Feststellungsklage nach dem Zivilrecht möglich, die Echtheit einer Urkunde feststellen zu lassen.

Feststellungsklage – Anfechtungsklage

Neben dem Zivilrecht gehört auch das Steuerrecht zu den Disziplinen des Rechtswesens, in denen Feststellungsklagen immer wieder Anwendung finden. Hierbei geht es für gewöhnlich darum, dass ein Steuerpflichtiger gegen den Entscheid einer Finanzbehörde vorgehen möchte und daher im Zuge einer Anfechtungsanklage rechtlichen Schutz gegen belastende Verwaltungsakte ersucht.

Feststellungsklage – Auseinandersetzungsklage

Feststellungsanklagen sind aber ebenfalls ein zentrales Element des Erbrechts, da sie hier oft als Vorbereitung einer Erbauseinandersetzung dienen. Im Idealfall sollte die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zwar einvernehmlich und ohne gerichtlichen Beistand erfolgen, doch dies ist leider nicht in allen Fällen möglich. Streitigkeiten unter den einzelnen Miterben machen eine friedliche Lösung häufig unmöglich, sodass sich die Erben gezwungen sehen, Klage einzureichen. Im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses sollen dann sämtliche Streitpunkte geklärt und die Erbengemeinschaft endgültig auseinandergesetzt werden.

Bei einem solchen Prozess handelt es sich für gewöhnlich um eine Auseinandersetzungsklage, denn wie der Name bereits vermuten lässt, dient diese Klageart ausschließlich der Erbauseinandersetzung. Da Erbstreitigkeiten in den meisten Fällen äußerst komplex sind, erweist sich ein entsprechender Prozess oft als sehr kompliziert und langwierig, was wiederum die Prozesskosten in die Höhe treibt. Aus diesem Grund sollte eine Auseinandersetzungsklage gut vorbereitet werden, weshalb im Vorfeld eine oder gar mehrere Feststellungsklage sehr hilfreich sein können. Im Gegensatz zu einer Auseinandersetzungsklage befasst sich eine Feststellungsklage nicht mit sämtlichen Streitpunkten, sondern konzentriert sich auf nur ein Problem. Auf diese Art und Weise kann deutlich schneller ein Urteil gefällt werden, sodass eine Feststellungsklage der nachfolgenden Auseinandersetzungsklage den Weg bereitet und diesen gerichtlichen Prozess erheblich erleichtert.

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