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Immobilien-Erbvertrag als Lohn für die Pflege

Die Pflege von Angehörigen wird nicht automatisch beim Erben vergütet, weshalb es in jedem Falle sinnvoll ist, dies im Vorfeld auch zusätzlich vertraglich zu regeln. Wer könnte hierzu besser helfen, als ein im Vertragsrecht versierter Rechtsanwalt Hamburg. Die Zusammenhänge zu allem, was mit einer fachlich guten Vertragsgestaltung zusammenhängt, erfahren Sie zusätzlich auf: www.anwaltskanzlei-online.de ganz genau.

Senioren oder andere Pflegebedürftige möchten den Pflegenden ihre Dienste vergelten. Im Rahmen eines Erbvertrages kann man dies regeln und zusichern. Die vertraglichen Klauseln kann man am Besten durch einen versierten Anwalt oder Notar aufsetzen lassen, damit gegenseitig keine wichtigen Punkte unterlassen werden. Natürlich wäre es auch möglich, dies in einem Testament festzulegen und hierzu werden wir noch ausführlicher im Laufe dieser Ausführungen berichten.

Erbvertrag für Pflegeleistungen ist bindend

Es entsteht aufgrund eines solchen Vertrages auch gleich ein Pflegevertrag. Natürlich kann nun der Beschenkte oder künftige Erbe nicht hergehen und einfach die Pflegeleistungen unterlassen, denn schließlich ist vertraglich hier eine Verpflichtung eingegangen worden. Die Regelungen im Erbvertrag sind für beide Seiten bindend und können bei Nichteinhaltung auch wieder gelöst werden. Hierbei müssen allerdings einige Regeln beachtet werden, sonst ist die Auflösung nicht gültig.

Lesen Sie zu dieser Problematik ebenfalls: Erbvertrag hinfällig wegen nicht geleisteter Pflege

Durch den Vertrag entsteht ein so genanntes Gegenseitigkeitsverhältnis. Das ist im Prinzip gleichzusetzen mit einem Gläubiger-Schuld-Verhältnis in anderweitigen Verträgen. Der/Die Erblasser/in verspricht, dem Pflegenden für seine Dienste die Immobilie zu übertragen oder zu vererben. Zusätzlich sollte hierzu auch aufgenommen werden, dass diese weder belastet noch veräußert werden darf ohne Zustimmung des zweiten Beteiligten. Fehlt dieser Passus könnte hierdurch die Vereinbarung ausgehöhlt werden. Der Annehmende sichert im Gegenzug zu, die erforderlich werdenden Pflegeleistungen in Zukunft – zumeist ohne weitere Vergütungen – zu übernehmen.

Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag für Pflegende

Ein Testament ist jederzeit ohne Angaben von Gründen änderbar. Dies ist beim Erbvertrag hingegen ganz und gar nicht so. Der Erbvertrag bringt deshalb den Pflegenden in eine ganz gesicherte Rechtsposition und er sollte deshalb auch von einem versierten Anwalt aufgesetzt werden.

Hinweise: Beim Abschluss des Erbvertrages ist der eingeschlossene Pflegevertrag jedoch auch eine schwere Bürde über welche die Vertragsschließenden schon sorgfältig nachdenken sollten. Lassen Sie sich ausgiebig beraten. Es ist nicht sehr hilfreich, solche Vereinbarungen zu treffen, wenn man im Vorfeld schon genau weiß dass man diese nicht einhalten kann. Zudem können sich Lebenssituationen durch Hochzeit, Scheidung oder Kinderzuwachs gravierend verändern und dies bringt dann große Probleme mit sich. Auch ein Ortswechsel durch berufliche Zwänge kann eine Behinderung der Pflegeverpflichtung mit sich bringen. Mit einer vorschnellen Entscheidung oder Bindung ist also beiden Seiten nicht gedient.

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