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SOS Kinderdörfer – Hilfe für bedürftige Kinder

SOS Kinderdörfer bieten bedürftigen Kindern bereits seit dem Jahre 1949 ein Zuhause und schenken diesen die Geborgenheit und Liebe, die sie so dringend brauchen. Verwaiste Kinder, sowie Kinder aus sozialschwachen Familien finden in den SOS Kinderdörfern einen geschützten Raum, der ihnen beste Bedingungen zum Heranwachsen bietet. Mittlerweile ist die soziale Organisation SOS Kinderdorf in weltweit 132 Ländern und Territorien vertreten und schafft dort für bedürftige Kinder eine neue Lebensperspektive.

Während in den Entwicklungsländern hauptsächlich Waisenkinder die SOS Kinderdörfer bewohnen, leben in den reicheren Industrieländern überwiegend sogenannte Sozialwaisen in den SOS Kinderdörfern. Diese sind im eigentlichen Sinne zwar nicht verwaist, doch ihre Eltern sind aus den verschiedensten Gründen nicht dazu in der Lage, die Erziehung adäquat wahrzunehmen, weshalb die Kinder dann vom Jugendamt in SOS Kinderdörfern untergebracht werden.

SOS Kinderdörfer – Familienersatz für viele bedürftige Kinder

Bedürftige Kinder, die keine leiblichen Eltern mehr haben oder bei diesen nicht mehr leben können, finden im SOS Kinderdorf einen Familienersatz und können hier geborgen aufwachsen. Acht oder mehr Kinder leben gemeinsam mit ihrer Kinderdorfmutter in einem eigenen Haus innerhalb des Dorfes, sodass das Leben in einem SOS Kinderdorf möglichst nah an ein normales Familienleben herankommt.

Jedes einzelne Kind erfährt hier die familiäre Geborgenheit und Liebe, die es braucht, um zu einem eigenständigen Menschen heranzuwachsen. Eine solide Schulausbildung, sowie eine individuelle Förderung sind hier ebenso selbstverständlich. Zudem haben es sich die SOS Kinderdörfer zur Aufgabe gemacht, die Kinder in ihren jeweiligen Kulturkreis einzuführen und verfolgen somit keineswegs eine Missionierung nach westlichen Vorstellungen. In einem SOS Kinderdorf finden bedürftige Kinder also weitaus mehr als Wohnraum, denn die Kinderdörfer wollen für ihre Bewohner ein adäquater Familienersatz sein, sodass es den Kleinen an nichts fehlt.

Mit Spenden Kindern eine Zukunft schenken

SOS Kinderdörfer geben demzufolge bedürftigen Kindern eine Chance, sich trotz widriger Umstände bestmöglich zu entwickeln und so zu einem Teil der Gesellschaft zu werden. Eine gute Schulbildung und das familiäre Umfeld schaffen beste Voraussetzungen für die Heranwachsenden.

Bei den SOS Kinderdörfern handelt es sich also um wertvolle, soziale Einrichtungen, die benachteiligten Kindern einen optimalen Start ins Leben ermöglichen. Da SOS Kinderdorf eine nicht-staatliche, gemeinnützige Organisation ist, sind die Kinderdörfer auf Spenden angewiesen. Schon kleine Summen stellen eine große Hilfe für die Kinder dar und machen ihnen das behütete Leben in einem SOS Kinderdorf erst möglich.

SOS Kinderdorf im Rahmen einer letztwilligen Verfügung unterstützen

Wer die SOS Kinderdörfer finanziell unterstützen möchte, kann dies aber nicht nur in Form von Spenden tun. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Organisation testamentarisch zu bedenken und SOS Kinderdorf auf diese Weise an seinem Erbe zu beteiligen. Wer zu Lebzeiten ein gewisses Vermögen aufbauen konnte und vielleicht ein privilegiertes Leben führen durfte, verspürt oft den Wunsch, andere Menschen, die mit Benachteiligungen zu kämpfen haben, daran teilhaben zu lassen.

Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung kann man nicht nur seine nahen Verwandten und Freunde am Nachlass beteiligen, sondern beispielsweise auch den SOS Kinderdörfern eine gewisse Summe zukommen lassen. So kann man noch über seinen eigenen Tod hinaus bedürftigen Kindern helfen. Auf diese Art und Weise ist es möglich, die Zukunft vieler Kinder mitzugestalten und diesen einen Platz in einem SOS Kinderdorf zu sichern, selbst wenn man selbst nicht mehr lebt.

Der Erblasser hat die Möglichkeit, testamentarisch ein SOS Kinderdorf zu bestimmen, das er im Rahmen seiner Verfügung von Todes wegen unterstützen möchte. Viele Menschen, die sich schon zu Lebzeiten für ein spezielles Projekt der SOS Kinderdörfer engagiert haben, möchten dies auch über ihren Tod hinaus tun und nehmen daher diese Möglichkeit in Anspruch. Alternativ kann man auch dem SOS Kinderdorf Verein eine bestimmte Summe vermachen, die dieser dann frei verwenden kann.

Als gemeinnütziger Verein unterliegt SOS Kinderdorf e.V. hierzulande nicht der Erbschaftssteuerpflicht, sodass die Erbschaft im vollen Umfang den Kindern zugute kommt. Der letzte Wille eines Menschen sichert so einem oder mehreren Kindern eine glückliche Zukunft.

 

 

SOS Kinderdörfer:

Webseite:
www.sos-kinderdoerfer.de

Bedenken Sie die SOS-Kinderdörfer in Ihrem Testament:
www.sos-kinderdoerfer.de/Helfen/testamente/

Häufige Fragen zum Nachlass:
www.sos-kinderdoerfer.de/testamente/haeufige-fragen-zum-nachlass

Ihre Nachlass-Abteilung der SOS-Kinderdörfer:
Telefon: 089/179 14-270, -271, -273, -275
Fax: 089/179 14-272
nachlassinfo@sos-kd.org

SOS Kinderdorf e.V.:

Webseite:
www.sos-kinderdorf.de

Bedenken Sie den SOS Kinderdorf e.V. in Ihrem Testament:
www.sos-kinderdorf.de/testament

Häufige Fragen zum Nachlass:
www.sos-kinderdorf.de/testament/fragen

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Ihre Nachlass-Abteilung des SOS Kinderdorf e.V.:
Telefon: 089 12606-300
testament@sos-kinderdorf.de

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